Privatschulen
Neben den staatlichen Schulen gibt es im Kanton Basel-Landschaft eine Auswahl an bewilligten Privatschulen, welche unterschiedliche Konzeptionen auf verschiedenen Stufen innerhalb der obligatorischen Schulbildung anbieten.
Den Erziehungsberechtigten steht es gemäss §8 des Bildungsgesetzes frei, ihr Kind in eine staatliche Schule oder in eine bewilligte Privatschule zu schicken. Die Kosten für die Privatschule tragen die Erziehungsberechtigten.
Entscheiden sich Erziehungsberechtigte, ihre Kinder an einer Privatschule beschulen zu lassen, melden sie ihre Kinder mittels Formular von der öffentlichen Schule am Wohnort ab.
Zur Errichtung einer Privatschule braucht es gemäss §19 des Bildungsgesetzes eine Bewilligung durch den Kanton. Bewilligte Privatschulen stehen unter kantonaler Aufsicht.
Liste der bewilligten Privatschulen (PDF zum Download)