Bewilligung der privaten Schulung
Für die private Schulung zu Hause während der obligatorischen Schulzeit braucht es eine Bewilligung des Kantons.
Die Voraussetzungen zur Bewilligung der privaten Schulung sind in der Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung sowie ergänzend im Merkblatt private Schulung festgehalten. Für die Bewilligung müssen die Erziehungsberechtigten ein Gesuch beim Amt für Volksschulen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion einreichen. Die private Schulung steht unter kantonaler Aufsicht. Sie wird jährlich überprüft.
- Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung
- Merkblatt private Schulung (PDF zum Download)
- Antrag für die Bewilligung der privaten Schulung (Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken)
- Antrag für die Wiederbewilligung der privaten Schulung (Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken)