Bewilligung der privaten Schulung

Für die private Schulung braucht es eine Bewilligung durch den Kanton. Die für eine Bewilligung benötigten Voraussetzungen und das Bewilligungsverfahren sind auf kantonaler Ebene definiert.

Für die private Schulung zu Hause während der obligatorischen Schulzeit braucht es eine Bewilligung des Kantons.

Die Voraussetzungen zur Bewilligung der privaten Schulung sind in der Verordnung über die Privatschulen und die private Schulung sowie ergänzend im Merkblatt private Schulung festgehalten. Für die Bewilligung müssen die Erziehungsberechtigten ein Gesuch beim Amt für Volksschulen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion einreichen. Die private Schulung steht unter kantonaler Aufsicht. Sie wird jährlich überprüft.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Michèle Thommen
Abteilung Aufsicht und Qualität
Munzachstrasse 25c
4410 Liestal

T 061 552 59 76
[email protected]