Private Schulung

Im Kanton Basel-Landschaft ist es möglich, Schülerinnen und Schüler während der obligatorischen Schulzeit privat zu schulen. Die private Schulung setzt eine Bewilligung voraus und steht unter kantonaler Aufsicht.

Erziehungsberechtigte können ihr Kind zu Hause privat beschulen, wenn sie im Besitze der vorausgesetzten Stufenqualifikation sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die private Schulung zu Hause durch eine angestellte qualifizierte Lehrperson erfolgen. Die Kosten für die private Schulung tragen die Erziehungsberechtigten.

Entscheiden sich Erziehungsberechtigte, ihre Kinder privat beschulen zu lassen, melden sie ihre Kinder mittels Formular von der öffentlichen Schule am Wohnort ab.

Die private Schulung im Rahmen der obligatorischen Schulbildung braucht gemäss §19 des Bildungesetzes eine Bewilligung durch das Amt für Volksschulen der Bildungs-, Kultur und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Sandra Thum
Abteilung Aufsicht und Qualität
Munzachstrasse 25c
4410 Liestal

T 061 552 59 60
[email protected]