Private Schulung
Erziehungsberechtigte können ihr Kind zu Hause privat beschulen, wenn sie im Besitze der vorausgesetzten Stufenqualifikation sind. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die private Schulung zu Hause durch eine angestellte qualifizierte Lehrperson erfolgen. Die Kosten für die private Schulung tragen die Erziehungsberechtigten.
Entscheiden sich Erziehungsberechtigte, ihre Kinder privat beschulen zu lassen, melden sie ihre Kinder mittels Formular von der öffentlichen Schule am Wohnort ab.
Die private Schulung im Rahmen der obligatorischen Schulbildung braucht gemäss §19 des Bildungesetzes eine Bewilligung durch das Amt für Volksschulen der Bildungs-, Kultur und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft.