Zuweisungen zu den Sekundarschulstandorten
Die Schulleitung eines Sekundarschulstandortes schreibt im Falle von Schülerzuweisungen alle Eltern der künftigen Schülerinnen und Schüler einer 1. Sekundarschulklasse an. In einem ersten Schritt werden Schülerinnen und Schüler gesucht, die freiwillig bereit sind, den Standort zu wechseln.
Die Schulleitungen erstellen eine Übersicht hinsichtlich Zeitbedarf und Beschaffenheit des Schulweges aller für eine Zuweisung in Frage kommenden Schülerinnen und Schüler.
Finden sich nicht ausreichend Freiwillige, so werden in einem zweiten Schritt diejenigen Eltern angehört, deren Kinder die günstigsten Bedingungen für einen Standortwechsel aufweisen. So ist gewährleistet, dass auch persönliche Gründe zu einem möglichen Standortwechsel berücksichtigt werden.
Auf Grund der Rückmeldungen weist das Amt für Volksschulen die Schülerinnen und Schüler definitiv einem Sekundarschulstandort zu.