Klassenbildung der Sekundarschulkreise
Die Schulleitungen der Sekundarschulen nehmen auf Basis der Zuweisungsentscheide der Schulleitung der Primarstufe, bzw. im Falle einer absolvierten Übertrittsprüfung des Amts für Volksschulen, die Klassenbildung für die Leistungszüge A, E und P innerhalb der Sekundarschulkreise vor.