Klassenbildung der Sekundarschulkreise

Die Schulleitungen der Sekundarschulen nehmen auf Basis der Zuweisungsentscheide der Schulleitung der Primarstufe, bzw. im Falle einer absolvierten Übertrittsprüfung des Amts für Volksschulen, die Klassenbildung für die Leistungszüge A, E und P innerhalb der Sekundarschulkreise vor.

Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Klassengrösse werden gegebenenfalls Schülerinnen und Schüler einem anderen als dem für die jeweilige Gemeinde üblichen Sekundarschulstandort zugewiesen.

Das Amt für Volksschulen genehmigt die Klassenbildung der Sekundarschulkreise.

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