Laufbahn
Die Leistungsbeurteilung, die Promotion und der Übertritt sind in der Verordnung über die schulische Laufbahn (Laufbahnverordnung SGS 640.21) geregelt.
Begleiten, Beraten & Bewerten
Die Lehrerinnen und Lehrer begleiten, bewerten und beraten ihre Schülerinnen und Schüler. Verschiedene Instrumente unterstützen sie bei der Beurteilung der Leistungen und der Entwicklung der Kinder. Dazu gehören z. Bsp. Prädikate, Noten und andere Leistungsnachweise sowie die überkantonalen Checks. Für die Promotion sind die kontinuierliche Leistungsmessung und die Zeugnisse, aber auch die regelmässig stattfindenden Standortgespräche von grosser Bedeutung. Der Übertritt in die Sekundarschule wird über mehrere Jahre und in spezifisch darauf ausgerichteten Standortbestimmungen gut vorbereitet.