Angebot
Das Bildungsgesetz verpflichtet die Einwohnergemeinden, den Musikschulunterricht laufbahnbegleitend bis zum Abschluss der Sekundarstufe II anzubieten. Der Besuch der Musikschule ist freiwillig.
Das gesamte Unterrichtsangebot der Musikschulen umfasst gemäss Verordnung folgende Fächer:
- die musikalischen Aufbaukurse und die musiktheoretischen Fächer
- die Streichinstrumente Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass
- die Tasteninstrumente Klavier, Cembalo, Kirchenorgel, Akkordeon sowie elektronische Tasteninstrumente
- die Blasinstrumente Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Saxophon, Trompete, Posaune, Althorn, Waldhorn, Euphonium und Tuba
- die Zupfinstrumente Gitarre, Harfe, E-Gitarre und E-Bass
- die Schlaginstrumente des klassischen Schlagzeuginstrumentarium und Drum-Set
- den Sologesang
- Ensemble-, Chor- und Orchesterunterricht
Die Gemeinden haben an ihren Musikschulen aus diesem Unterrichtsangebot mindestens 15 Instrumente, Sologesang sowie Chor- und Ensembleunterricht anzubieten.
Der von der Musikschule des Wohnorts nicht angebotene Unterricht kann an einer anderen Musikschule im Kanton oder an der Musikakademie Basel besucht werden.