Spezielle Förderung

Die Spezielle Förderung hilft Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Lern - oder Leistungsvermögen bzw. in der sozialen und emotionalen Kompetenz oder mit einer besonderen kognitiven, musischen oder sportlichen Begabung ihre Fähigkeiten so weit als möglich innerhalb der öffentlichen Schulen zu entwickeln. Die Aufnahme einer Integrativen Speziellen Förderung mit individuellen Lernzielen oder der Separativen Speziellen Förderung in Kleinklassen oder Privatschulen sowie der pädagogisch-therapeutischen Massnahmen (Logopädie und Psychomotorik) setzt eine vorherige Abklärung durch eine vom Kanton bestimmte Fachstelle voraus.
Bild Legende:
Integrative Spezielle Förderung (ISF)
Separative Spezielle Förderung
Pädagogisch-therapeutische Massnahmen
Deutsch als Zweitsprache und Förderung in Französisch 
Abteilung Sonderpädagogik
Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25c
Postfach 616
4410 Liestal
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Montag bis Freitag
08.30 – 11.30 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
(nicht gültig während Schulferien und Feiertagen. Bitte Telefonansage beachten)