Sonderschulung

Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben Anspruch auf Massnahmen der integrativen oder separativen Sonderschulung in der Regelschule respektive in der Sonderschule.

Schülerinnen und Schüler, welche infolge einer Behinderung nur mit zusätzlichen Massnahmen die Regelschule integrativ besuchen können oder auf den Unterricht an Sonderschulen angewiesen sind, haben Anspruch auf Leistungen der Sonderschulung.  Leistungen der Sonderschulung können auf Gesuch der Erziehungsberechtigte und auf die Empfehlung durch den Schulpsychologischer Dienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Basel-Landschaft  finanziert werden.

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Amt für Volksschulen
Abteilung Sonderpädagogik
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4410 Liestal

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