Nachteilsausgleich
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung bei Leistungserhebungen benachteiligt sind, haben Anspruch darauf, dass die äusseren Bedingungen, die Form oder die Aufgabenstellung der Leistungserhebung so verändert werden, dass der störungs- oder behinderungsbedingte Nachteil so gut wie möglich ausgeglichen wird. Der NA kommt auch bei Checks und Übertrittsprüfungen zur Anwendung.
Die Indikation des Nachteilsausgleich erfolgt durch eine kantonale Abklärungsstelle (SPD, KJP). Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich arbeiten an den regulären Lernzielen und die Lernzielerreichung wird adäquat überprüft.
Konzept Nachteilsausgleich
Vereinbarung Nachteilsausgleich