Kinderrechte

Jedes Kind hat ein Recht darauf, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potenzial zu entfalten, angehört und ernst genommen zu werden. Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). Das Übereinkommen formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern, und zwar über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Die Schweiz trat der KRK am 24. Februar 1997 bei.
Kinderrechte und Partizipation in der Schule
Kinder und Jugendliche haben Rechte. Um diese Rechte für alle Kinder zu sichern, verpflichten sich Bund, Kantone und Gemeinden, die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Kinderrechte formulieren Menschenrechte unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen.
 
Für die Schulen heisst das konkret:
Kinderrechte thematisieren
Kinder und Jugendliche sollen erfahren, dass sie Rechte haben. Sie sollen ermutigt werden, sich für ihre Anliegen einzusetzen und lernen, diese Rechte bei anderen zu respektieren und für andere auch einzufordern.
Partizipation ermöglichen und Autonomie fördern

Partizipation heisst, die Meinung der Kinder und Jugendlichen bei Entscheiden, die sie direkt betreffen, zu erfragen und zu berücksichtigen. Partizipation trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche autonom denken und handeln. Wichtig ist, die Meinung der Kinder und Jugendlichen ernst zu nehmen und ihnen darzulegen, wie ihre Meinungen berücksichtigt wurden.

Die Kinderrechtskonvention (KRK) umfasst 54 Artikel, die auf vier Grundprinzipien beruhen:
Das Recht auf Gleichbehandlung
Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls
Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
Das Recht auf Leben und Entwicklung
Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.

Das Recht auf Anhörung und Partizipation
Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

Weiterführende Informationen und Materialien

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) 

Kinderrechte

Sicherheitsdirektion BL 

Merkblatt Partizipation 

Kinderschutz Schweiz

Zusammen mit Elternbildung Schweiz Kinderrechte 

Unterrichtsmaterialien

SRF KIDS / Clip und klar! Was sind die Kinderrechte?

Kontakt

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Abteilung Sonderpädagogik
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