Abteilung Sonderpädagogik
Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Bewilligung von Massnahmen der Speziellen Förderung und der Interkulturellen Pädagogik, soweit diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schule fallen, und der Integrativen und Separativen Sonderschulung im nicht stationären Bereich sowie weitere die Sonderschulung ergänzende Entscheide;
- die Steuerung, Bedarfsplanung, Aufsicht und Qualitätsentwicklung der Speziellen Förderung, der Interkulturellen Pädagogik und der Sonderschulung im nicht stationären Bereich und die Leistungscontrollings und Evaluationen der Sonderschulen;
- die Budgetierung der Massnahmen der Speziellen Förderung, der Interkulturellen Pädagogik und der Sonderschulung im nicht stationären Bereich in Zusammenarbeit mit der Abteilung Support, soweit diese in der Zuständigkeit des Kantons liegt;
- die Beratung der strategischen und operativen Gremien in allen fachlichen Belangen der Speziellen Förderung, der Interkulturellen Pädagogik und der Sonderschulung im nicht stationären Bereich;
- die Zuständigkeit für die fachlichen Aspekte der Sonderpädagogik in Zusammenarbeit mit der Abteilung Support, insbesondere für die Leistungsvereinbarungen mit Privatschulen und mit Sonderschulen und die Leistungscontrollings der Sonderschulen;
- die Zuständigkeit für fachliche Aspekte der Interkulturellen Pädagogik in Zusammenarbeit mit der Abteilung Support, insbesondere für die Leistungsvereinbarungen;
- die Bearbeitung von Strukturfragen und Problemstellungen zur Organisation, Ausrichtung und Weiterentwicklung der Speziellen Förderung, der Interkulturellen Pädagogik und der Sonderschulung im nicht stationären Bereich;
- die Bewilligung und Anerkennung der Sonderschulen sowie der Leistungsanbieterinnen und -anbieter der Psychomotoriktherapie;
- die Bewilligung und Anerkennung der Trägerschaften für den Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) im Rahmen der Interkulturellen Pädagogik;
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die Überprüfung der Einhaltung von Erlassen und der internen Qualitätssicherung.