Spezielle Förderung & Sonderschulung
Die Abteilung Sonderpädagogik ist Kontakt- und Anlaufstelle für Behörden, Schulleitungen und Lehrpersonen in Fragen der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungs- und Förderbedarf. Sie stellt Entscheide und Bewilligungen im Bereich der Speziellen Förderung und der Sonderschulung aus und gibt Auskunft, Unterstützung und Beratung in allen fachlichen Belangen der Sonderpädagogik.
Eine Schule für Alle
Alle Kinder und Jugendlichen sind Schülerinnen und Schüler der Volksschule und werden ihren Voraussetzungen entsprechend gefördert. Der Unterricht in der Regelschule ist somit auf eine individualisierende Lernförderung aller Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Schülerinnen und Schüler werden so weit wie möglich integrativ, d.h. im Rahmen der Regelschule gefördert.
Ist das Angebot des Regelunterrichts der Primarstufe oder Sekundarstufe I nicht ausreichend, haben die Schülerinnen und Schülern Anspruch auf Angebote der Speziellen Förderung oder der Sonderschulung.
Die Spezielle Förderung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer besonderen Begabung, einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand, ihre Fähigkeiten so weit als möglich innerhalb der öffentlichen Schulen zu entwickeln.
Die Sonderschulung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung mit zusätzlichen Massnahmen der integrativen Sonderschulung an Regelschulen oder der separativen Sonderschulung.
Die Interkulturelle Pädagogik unterstützt Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen sozialen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Hintergründen. Die Integration der ausländischen sowie fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler in die Volksschule wird durch gezielte Massnahmen gefördert.
Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Lernstörung, Sprachstörung oder Behinderung bei Leistungserhebungen benachteiligt sind.