Lehrmittelliste

Die kantonale Lehrmittelliste führt alle Lehrmittel auf, die vom Bildungsrat und der Lehrmittelkommission beschlossen und mit einem Status versehen wurden. Alle diese Lehrmittel auf der Lehrmittelliste bieten entlang des Lehrplans aufbereitete Lerninhalte, Lernunterstützung und ermöglichen verschiedene Lehr- und Lernmethoden.

Die Lehrmittelliste ist in verschiedenen Ausführungen einsehbar: Einerseits ist sie als Kurzübersicht stufengetrennt mit einer Auflistung der Titel pro Fach verfügbar, andererseits ist eine vollständige Auflistung aller zugehörigen Lehrmittelteile mit Sortier- und Filtermöglichkeiten als Excel bereitgestellt.

Die Lehrmittelauswahl ist in der pädagogischen Verantwortung der Lehrpersonen und soll auf der Basis des Lehrplans und im Rahmen des Schulprogramms dazu beitragen, den öffentlichen Bildungsauftrag optimal zu erfüllen. Im Vordergrund steht mit der geleiteten Lehrmittelfreiheit die bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler.

Lehrpersonen steht für unterschiedliche Bedürfnisse und Lernvoraussetzungen von Schülerinnen und Schülern im Bereich der speziellen Förderung eine kommentierte Übersicht über praxiserprobte Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.

Kürzel Bezeichnung Erläuterung
o Obligatorisch

Obligatorische Lehrmittel sind unterrichtsleitend einzusetzen. Sind in einem Fach bzw. Bereich für dieselbe Stufe mehrere obligatorische Lehrmittel aufgelistet, muss eines ausgewählt werden. Gemäss Lehrmittelverordnung ist bei der Auswahl auf die Kontinuität für die Schülerinnen und Schüler und die finanziellen Vorgaben zu achten.

Obligatorische oder alternativ-obligatorische Lehrmittel werden von der Lehrmittelkommission vorgeschlagen und vom Bildungsrat beschlossen. Die Kosten trägt der Kanton.

Sie stehen vor allem für die Kernfächer Deutsch, Mathematik, Französisch und Englisch zur Verfügung.

e Empfohlen fakultativ

Empfohlene fakultative Lehrmittel werden als qualitativ geprüfte Lehrmittel auf der Lehrmittelliste aufgeführt und damit für den Einsatz im Unterricht empfohlen. Sie können – abhängig vom einzelnen Lehrmittel – unterrichtsleitend sein, müssen aber nicht. Die Wahl aus den zugelassenen Lehrmitteln steht der Lehrperson unter Beachtung der finanziellen Vorgaben und der Kontinuität für Schülerinnen und Schüler frei.

Die Kosten werden vom jeweiligen Schulträger übernommen.

p In Prüfung Lehrmittel mit dem Status «in Prüfung» befinden sich aktuell in einer von der Lehrmittelkommission beauftragten praxisgestützten Lehrmittelbeurteilung. Nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse erhalten sie entweder einen Status «o» oder «e» oder werden von der Liste entfernt. Aktuelle Entwicklungen werden jeweils auf der kantonalen Lehrmittel Website kommuniziert. Während der Prüfung sind die Lehrmittel noch nicht bestellbar.

Lehrmittel-Bedarfsmeldung

Sehen Sie in einem Bereich der Lehrmittelliste Handlungsbedarf und möchten zuhanden der Lehrmittelkommission ein Lehrmittel vorschlagen? Ihre Bedarfsmeldung wird von der Lehrmittelkommission entgegengenommen und zusammen mit anderen Bedarfsmeldungen jährlich im Oktober an einer Lehrmittel-Triangulation geprüft und priorisiert. Auf Basis dieser Resultate beschliesst die Lehrmittelkommission, ob und wann das Lehrmittel geprüft werden soll.

Zur Lehrmittel-Bedarfsmeldung

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25c
Postfach 616

4410 Liestal

T 061 552 50 98 
[email protected]