Lehrmittel Volksschule
Unter Lehrmittel versteht die Interkantonale Lehrmittelzentrale (ilz) Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel in analoger oder digitaler Form, die Kompetenzen und Lerninhalte konkretisieren und für den Unterricht didaktisch aufbereiten. Sie enthalten sowohl Materialien für Lehrpersonen als auch für Schülerinnen und Schüler.
Im Kanton Basel-Landschaft gilt die Geleitete Lehrmittelfreiheit. Lehrpersonen können Lehrmittel von der kantonalen Lehrmittelliste auswählen und sie im Unterricht einsetzen. Gemäss der Lehrmittelverordnung ist bei der Auswahl auf die Kontinuität für die Schülerinnen und Schüler und die finanziellen Vorgaben zu achten. Für den Beschaffungs- und Beurteilungsprozess von Lehrmitteln ist die Lehrmittelkommission verantwortlich. Auf der Lehrmittelliste sind geprüfte, bewilligte und den Vorgaben entsprechende Lehrmittel aufgeführt, die entweder den Status «obligatorisch» (o) oder «empfohlen fakultativ» (e) haben. Während der Prüfung erhalten sie den Status «in Prüfung» (p), sind noch nicht für den Einsatz im Unterricht bereit und ebenfalls noch nicht über den Webshop verfügbar.
Auf dieser Website finden Sie aktuelle Informationen zu den folgenden Untermenüpunkten:
- aktuelle Neuerungen Lehrmittel und geplante Lehrmittel-Prüfungen
- Lehrmittelkommission: Beschaffungs- und Beurteilungsprozess von Lehrmitteln; Funktion, Aufgaben und Mitglieder
- Lehrmittelliste mit geprüften und den Vorgaben entsprechenden Lehrmitteln
- Prozess der Lehrmittel-Beschaffung und Beurteilungskriterien
- Bestellung von Lehrmitteln und Lehrmittelteilen
- FAQ: allgemeine Fragen rund um die Lehrmittel