Administration von Langzeitabsenzen
Informationen zum Vorgehen und Ablauf bei bei langen Absenzen infolge Krankheit oder Unfall.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Lohnansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfalls (SGS 153.12, vom 27.06.2000, Stand 01.01.2016)
http://bl.clex.ch/data/153.12
Administration von Langzeitabsenzen
Sekundarstufen I + II
Bei Absenzen infolge Krankheit oder Unfall ab 60 Tagen wird der Stab Personal von den Schulleitungen mittels Meldeformular über den Fall informiert. Der Stab Personal führt das Falldossier und Statistik, kontrolliert die Lohnfortzahlungsansprüche, berät und unterstützt auf Wunsch in der Fallbetreuung und koordiniert die Soziaversicherungen.
Primarstufe und Musikschulen
An den Primar- und Musikschulen sind die Schulleitungen für die Administration und Betreuung des Absenzfalles verantwortlich. Bei Fragen oder dem Wunsch nach Unterstützung steht die zuständige HR Beratung im Stab Personal zur Verfügung.
Als Hilfestellung für das Vorgehen bei einem länger dauernden Absenzfall die folgende Übersicht: