Disziplinarwesen - TimeOutDas TimeOut ist eine auf maximal acht Wochen befristete Auszeit von der Schule für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschulen des Kantons Basel-Landschaft.In dieser Zeit werden die Jugendlichen in einem Betrieb oder in einer agogischen Institution beschäftigt und in der TimeOut-Schule unterrichtet.https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/handbuch/organisation-schulbetrieb/disziplinarwesen-timeouthttps://www.baselland.ch/logo.png
Disziplinarwesen - TimeOut
Das TimeOut ist eine auf maximal acht Wochen befristete Auszeit von der Schule für Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarschulen des Kantons Basel-Landschaft.In dieser Zeit werden die Jugendlichen in einem Betrieb oder in einer agogischen Institution beschäftigt und in der TimeOut-Schule unterrichtet.
Dieser Handbuchartikel beinhaltet
Informationen
Prozessbeschrieb
Rechtsgrundlagen
Bildungsgesetz Basel-Landschaft § 90 und §91
Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule (SGS 641.11): §72, §72a, §72b, §72c
Verordnung für die Sekundarschule (SGS 642.11): §51, §53, §53a, §53b, §53c