Schulleitungskonferenz der Musikschulen

Die Schulleitungen der Musikschulen bilden die Schulleitungskonferenz der Musikschulen.

Auftrag

Die Schulleitungskonferenz dient der Zusammenarbeit und der Orientierung der Schulleitungen zu geplanten und laufenden Aktivitäten und nimmt zuhanden der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zu allen die Musikschulen betreffenden Erlassen Stellung. Sie pflegt den Kontakt zur Trägerschaft.

Konferenzvorstand          

Letizia Walser (Präsidium)

[email protected]

David Schönhaus (Vizepräsidium) [email protected]
Ulrich Thiersch [email protected]

§ 1 Begriff

Die Schulleitungen der Musikschulen Basel-Landschaft bilden eine Schulleitungskonferenz.

§ 2 Aufgaben

Diese hat folgende Aufgaben:

  1. sie fördert die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch unter den Musikschulen des Kantons Basel-Landschaft.
  2. sie koordiniert in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschulen alle schulübergreifenden Geschäfte;
  3. sie nimmt zuhanden der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zu allen die Musikschule betreffenden Themen Stellung;
  4. sie hat in Angelegenheiten der Musikschule Mitsprache-, Antrags- und Vernehmlassungsrecht gegenüber der  Bildungs-, Kultur und Sportdirektion
  5. sie pflegt den Kontakt zu anderen Konferenzen, den angrenzenden ausserkantonalen Musikschulen und Musikerziehungsinstitutionen.
  6. sie organisiert in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksschulen (AVS) kantonale Veranstaltungen und Fortbildungskurse für die Musikschulleitungen und Lehrpersonen der Musikschule.
  7. sie dient der Orientierung der Schulleitungen über geplante und laufende Aktivitäten.
  8. sie wählt mit einfachem Mehr der anwesenden Musikschulen alle 2 Jahre den Vorstand.

§ 3 Vorstand

3. 1 Der Konferenzvorstand

  1. konstituiert sich selbst und besteht aus 2 bis 4 Mitgliedern.
  2. bestimmt die Aufteilung der Ressourcierung für Präsidium und Vizepräsidium.
  3. Die Amtsperiode von Vizepräsidium und Präsidium dauert 2 Jahre. Der Inhaber/die Inhaberin des Vizepräsidiums übernimmt das Amt des Präsidiums. Eine Wiederwahl ist möglich.

3.2 Aufgaben Präsidium

Das Präsidium bzw. das Vizepräsidium hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  1. stellt sicher, dass die Voraussetzungen zur operativen Umsetzung des Bildungsauftrags auf der Ebene der Schulleitungen gegeben sind;
  2. erstellt die Agenda;
  3. leitet die Konferenz;
  4. vertritt die Konferenz nach aussen;
  5. betreut das Schulleitungsportals;
  6. nimmt an den Sitzungen des Präsidialausschusses teil.
  7. verteilt die Themendossiers
  8. Der Vizepräsident/die Vizepräsidentin vertritt mit allen Befugnissen den Präsidenten/die Präsidentin

§ 4 Einberufung

  1. Die kantonale Schulleitungskonferenz findet 6- bis 8 jährlich statt. Die Daten werden ein Jahr im Voraus bekannt gegeben.
  2. Auf Begehren von mindestens vier Musikschulen kann die Einberufung einer ausserordentlichen Konferenz verlangt werden.

§ 5 Teilnahme

Die Teilnahme ist für Schulleitungen obligatorisch. Jede Schulleitung ist mit mindestens einer Person vertreten. Abmeldungen sind vorgängig ans Präsidium zu richten.

§ 6 Stimm- und Wahlrecht

Bei Abstimmungen hat jede Musikschule eine Stimme. Der Präsident/die Präsidentin gibt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

§ 7 Beschlussfähigkeit

Die Schulleitungskonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens 8 Musikschulen vertreten sind.

§ 8 Protokollführung

Die Protokollführung  übernehmen abwechslungsweise die Mitglieder der Schulleitungskonferenz. Die Präsidentin/der Präsident ist davon ausgeschlossen.

§ 9 In-Kraft-Treten

Diese Geschäftsordnung tritt am 26.8.2013 in Kraft und ersetzt jene vom 10. Januar 2005.

§ 10 Übergangsbestimmungen

  1. Das gewählte Vizepräsidium und Präsidium bleiben bis Ende SJ 2013/14 im Amt.
  2. Die Wahl des neuen Vorstandes gemäss der geänderten Geschäftsordnung findet an der Konferenz im Februar 2014 statt.