Schulinterne Weiterbildung (SCHIWE)
SCHIWE ist ein Weiterbildungsformat für schulbeteiligte Gruppen oder Gremien des Kantons Basel-Landschaft. Sie holen die Fachpersonen direkt an Ihre Schule. Dies ermöglicht Weiterbildung im Sinne Ihrer eigenen Schulkultur und Ihres Schulprogramms und fördert die Organisations- und Schulentwicklung.
Vorgehen
- Sie definieren das Thema in Ihrer Schule oder Fachschaft und organisieren die SCHIWE.
- Zwecks Finanzierung von Honorarkosten reichen Sie den vollständigen SCHIWE-Antrag vor der Durchführung (inklusive allfälliger Vorbereitungssitzung) bei der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen ein. Eine schriftliche Bestätigung gibt dann Auskunft über den Finanzierungsanteil der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen.
- Nach der SCHIWE stellen Sie der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen die Abrechnungen, die Feedbackbögen (Teilnehmende und Kursleitende) und die Präsenzliste zu, damit die Honorare ausbezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Fachpersonen.
Finanzierung
Die Dienststelle BMH finanziert Honorarkosten im Rahmen festgelegter Ansätze mit, sofern folgende Grundsätze erfüllt sind:
- Die SCHIWE ist zielorientiert und moderiert.
- Das Weiterbildungsthema ist im Schulprogramm und der Schulkultur eingebettet.
- Der Transfer zur Schulentwicklung oder zum Unterricht ist klar ersichtlich.
- Es nehmen mindestens acht Personen teil.
- Die SCHIWE findet in der unterrichtsfreien Zeit statt, vgl. 646.40 Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit der Lehrpersonen § 12a Abs 4.
- Der vollständige SCHIWE-Antrag liegt der Dienststelle BMH vor der Durchführung vor (inklusive allfälliger Vorbereitungssitzung).
Der Finanzierungsanteil ist erst mit schriftlicher Bestätigung der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen gewährleistet.
Spesen, Vor-/Nachbereitung, Eintritte, Lokalmieten, Material, Fahrtkosten der Teilnehmenden etc. werden nicht übernommen. Werden Lehrpersonen als SCHIWE-Leitung eingesetzt, dürfen sie Honorare nur beantragen, wenn sie dafür keine Arbeitszeit oder eigene Weiterbildung erfassen.
Spesen, Vor-/Nachbereitung, Eintritte, Lokalmieten, Material, Fahrtkosten der Teilnehmenden etc. werden nicht übernommen. Werden Lehrpersonen als SCHIWE-Leitung eingesetzt, dürfen sie Honorare nur beantragen, wenn sie dafür keine Arbeitszeit oder eigene Weiterbildung erfassen.