Rahmenbedingungen Schulberatung

Das AVS ist die bewilligende Instanz für Beratungen. Es kann eine Beratung in begründeten Fällen unterbrechen, beziehungsweise vorzeitig beenden.

Allgemeine Bedingungen

  • Das Beratungsthema und die -ziele entsprechen den definierten Grundsätzen des Formats „Schulberatung“.
  • Als Vertretung der Auftrag gebenden Schulen ist die jeweils vorgesetzte Stelle in Zielsetzung und Abschluss einer Beratung involviert.
  • Werden Beratungspersonen für Teamberatungen oder Mediationen beigezogen, dürfen sie nicht gleichzeitig eine beratende Funktion für einzelne Beteiligte haben.
  • Beratungspersonen nehmen Rücksprache mit dem AVS, wenn die Beratung nicht mehr den im Kontrakt vereinbarten Zielen entspricht.

Umfang und Finanzierung der Beratung

  • Vor Beginn einer Beratung, spätestens nach dem Erstgespräch, muss dem AVS ein Kontrakt mit Zielvereinbarung und Unterschrift der vorgesetzten Stelle vorliegen.
  • Die Finanzierung ist erst bei Vorliegen der schriftlichen Bewilligung des AVS gewährleistet.
  • Das Beratungshonorar wird vom AVS nach festgelegten Ansätzen für maximal zehn Stunden Beratung und über maximal ein Jahr übernommen.
  • Beratungspersonen von ausserhalb der TNW-Region können zusätzlich Fahrtkosten abrechnen: CHF 0.70/km oder Bahnbillet Basis 1. Klasse Halbtax oder 2. Klasse (maximal erstattbare Entfernung bis Adresse Fachperson gemäss Kontrakt).
  • Unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine durch zu beratende Personen können von den Beratungspersonen oder dem AVS in Rechnung gestellt werden.
  • Die Auszahlung des bewilligten Honorars erfolgt direkt an die Beratungsperson nach Eingang der Feedbackbogen und der Abrechnung.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25c
Postfach 616
4410 Liestal
T 061 552 50 98 
 

Weitere Adressen

BKSD, Stab Personal
061 552 62 01

Schulpsychologischer Dienst BL
061 552 70 20