Schulberatung

Schulleitungen, Lehrpersonen oder Teams können im Rahmen ihrer Personal- und Schulentwicklung Prozessbegleitung und Coaching in Form von Schulberatung erhalten. Das AVS unterstützt dies auf Antrag finanziell, berät bei der Umsetzung und vermittelt auf Wunsch Beratungspersonen. Das Angebot nutzen können Schulen der Primarstufe, Sekundarstufe I sowie Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft.

Vorgehen

  • Gemeinsam mit der vorgesetzten Stelle (Schulleitung oder Schulrat) identifizieren Lehrpersonen, Schulleitungen oder Teams den Beratungsbedarf, die Ziele der Beratung und wendet sich bei Fragen zur Beratung an das AVS (z.B., wenn Vorschläge für Beratungspersonen gewünscht sind).
  • Mit der Beratungsperson findet ein Erstgespräch statt (in Präsenzform, telefonisch oder digital). Am Erstgespräch nehmen die Beratungsperson, die zu beratende Person und idealerweise auch die vorgesetzte Stelle teil. Gemeinsam werden die Ziele, der Ablauf der Beratung sowie die Rollen der involvierten Personen (insbesondere Beratungsperson und Schulleitung) definiert und der Antrag ausgefüllt.
  • Eine schriftliche Bewilligung gibt Auskunft über den Finanzierungsanteil des AVS.
  • Nach der Schulberatung füllen Sie das Feedback online aus und stellen Sie dem AVS die Abrechnungen zu, damit die Honorare ausbezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Beratungsperson.

Finanzierung 

Das AVS finanziert Honorarkosten im Rahmen festgelegter Ansätze mit, sofern die Grundsätze (vgl. Leitfaden) erfüllt sind.

Den Schulberatungs-Antrag finden Sie hier. Der Antrag muss durch die zu beratende Person (bei Gruppen oder Teams mindestens eine Person) und die vorgesetzte Stelle unterschrieben werden.

Bei regulären Beratungsvorhaben müssen Anträge mindestens zwei Wochen vor Start der SCHIWE dem AVS vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Bei Grossprojekten (vgl. Leitfaden) beträgt die Antragsfrist 3 Monate.

Schulen wählen ihre Beratungsperson selbst. Das AVS berät nach Bedarf.

Führungscoaching, Teamentwicklung, Kooperation, Arbeitsorganisation und Umgang mit Belastungsfaktoren etc. (vgl. Leitfaden)

Selbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 200.–/h, unselbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 150.–/h (zuzüglich Reisespesen von ausserhalb TNW-Gebiet). Vor- und Nachbereitung der Beratungssitzungen sind in diesen Ansätzen inkludiert.

Kosten für Fahrtzeit, Vor-/Nachbereitung, Eintritte, Lokalmieten, Material, Fahrtkosten der Teilnehmenden etc. werden nicht übernommen.

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25c
Postfach 616
4410 Liestal
T 061 552 50 98 
 

Weitere Adressen

BKSD, Stab Personal
061 552 62 01

Schulpsychologischer Dienst BL
061 552 70 20