Schulinterne Weiterbildung SCHIWE
Vorgehen
- Die Schulen definieren das Thema und planen die SCHIWE.
- Sie reichen den vollständigen und unterschriebenen Antrag mindestens zwei Wochen vor Start der SCHIWE beim AVS ein. Bei Grossprojekten (vgl. Leitfaden) beträgt die Antragsfrist 3 Monate. Der Antrag muss zwingend von der Schulleitung unterschrieben sein.
- Eine schriftliche Bewilligung gibt Auskunft über den Finanzierungsanteil des AVS.
- Nach der SCHIWE füllen die Teilnehmenden und die Fachperson das Feedback online aus. Die Schulen stellen dem AVS die Abrechnungen und die Präsenzliste zu, damit die Honorare ausbezahlt werden können. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Fachperson. Die Differenz zwischen bewilligter Finanzierung des AVS und des tatsächlichen Rechnungsbetrags trägt die Schule.
Finanzierung
Das AVS finanziert Honorarkosten im Rahmen festgelegter Ansätze mit, sofern die Grundsätze (vgl. Leitfaden) erfüllt und die im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) eingestellten Finanzmittel verfügbar sind.
Den SCHIWE-Antrag finden Sie hier. Anträge müssen zwingend von der vorgesetzten Stelle unterschrieben werden. Zeitpunkt, Dauer und Anzahl Teilnehmende der SCHIWE müssen auf dem Antrag klar ersichtlich sein.
Bei regulären SCHIWE-Vorhaben müssen Anträge mindestens zwei Wochen vor Start der SCHIWE dem AVS vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegen. Bei Grossprojekten (vgl. Leitfaden) beträgt die Antragsfrist 3 Monate.
Selbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 200.–/h, unselbständig Erwerbende erhalten maximal CHF 150.–/h (zuzüglich Reisespesen von ausserhalb TNW-Gebiet). Vor- und Nachbereitung der SCHIWE sind in diesen Ansätzen inkludiert.
Kosten für Fahrtzeit, Vor-/Nachbereitung, Eintritte, Lokalmieten, Material, Fahrtkosten der Teilnehmenden etc. werden nicht übernommen.
Lehrpersonen dürfen Honorare nur abrechnen, wenn sie dafür keine Arbeitszeit oder eigene Weiterbildung erfassen.
Eine finanzielle Förderung für Weiterbildungen mit Teilnehmenden von unterschiedlichen Schulen ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Ausnahme: Die SCHIWE ist Teil eines klar definierten gemeinsamen Schulentwicklungsprojektes von Schulen im Kanton Basel-Landschaft. Die Schulleitungen der teilnehmenden Schulen kontaktieren das AVS vor der Antragsstellung.