Individuelle Weiterbildung / Kostenbeteiligung
Besuchen Sie als Lehrperson ein Weiterbildungsangebot einer anderen Institution, können Sie ein Gesuch um Kostenbeteiligung einreichen.
Für Angebote im Weiterbildungsprogramm Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden keine Kostenbeteiligungen gesprochen, da diese Kurse bereits durch den Kanton subventioniert sind. Für Angebote anderer Institutionen, deren Kursgeld CHF 90.00 übersteigt, können Sie bis 4 Wochen vor Kursbeginn beim Amt für Volksschulen ein Gesuch um Kostenbeteiligung einreichen.
In der Regel beteiligt sich das Amt für Volksschulen wie folgt an den Kosten:
In der Regel beteiligt sich das Amt für Volksschulen wie folgt an den Kosten:
- CHF 80.00 pro Tag (8 Stunden) an den Kurskosten
- CHF 50.00 Spesen für Kurse mit Übernachtung ausserhalb der Region
- CHF 20.00 Spesen für Kurse ohne Übernachtung ausserhalb der Region
- CHF 1000.00 pauschal pro Semester für Nachdiplomstudien und andere Zusatzqualifikationen, die unterrichtsbezogen sind.