Projektförderung Allgemeine Weiterbildung
Die Beitragshöhe orientiert sich an der Bedeutung des Projekts für den Kanton und seiner Bevölkerung, den Gesamtkosten des Projekts und den finanziellen Möglichkeiten des Kantons. Nach positiver Projektbeurteilung wird per Verfügung ein Betrag gesprochen. Die Richtlinien für die Weiterbildungsförderung legen fest, welche Projekte gefördert werden können und welche Ausschlusskriterien gelten.
Der gesprochene Betrag wird nach Prüfung der Vollständigkeit des Abschlussberichts und nach Rechnungstellung ausbezahlt. Das Einreichen des Abschlussberichts mit Beilage der Rechnung hat innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Projekts oder Anlasses zu erfolgen.
Bitte lesen Sie vor der Gesuchseinreichung die Richtlinien für die Weiterbildungsförderung aufmerksam durch und nehmen Sie bei Fragen mit Marco Gähler Kontakt auf unter 061 552 16 12 oder [email protected].