Umsetzung ZUKUNFT.VS

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Das Programm ZUKUNFT.VS startet im Schuljahr 2022/23 und hat die nachhaltige Sicherung des Bildungserfolgs aller Volksschülerinnen und Volksschülern zum Ziel. Für die Planung und Umsetzung der beschlossenen Massnahmen bis 2028 auf der Primarstufe und der Sekundarstufe I, erarbeitet das Amt für Volksschulen (AVS) verschiedene Umsetzungshilfen und spezifische Weiterbildungsangebote. 

Schulleitungen und Lehrpersonen finden auf dieser Seite Handreichungen zu den für ihre Stufe verabschiedeten Massnahmen sowie Präsentationen aus den Schulleitungskonferenzen. Zusätzlich sind Unterlagen und Daten zum Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonen sowie Flyer und News aus der Leseförderung abgelegt.

Anmeldelinks für ZUKUNFT.VS Weiterbildungen

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Aktuelle Weiterbildungen für Beauftragte Leseförderung

Kursanmeldung via Anmeldeseite BL der FHNW 

Aktuelle Weiterbildungen Praxisbegleitung Deutsch und Mathematik

Kursanmeldung via Anmeldewebseite WB-SBL.CH

Aktuelle Weiterbildungen in MI und PICTS

Kursanmeldung via Anmeldewebseite BL der FHNW

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Welche Massnahmen trifft das Teilprojekt Leseförderung?

Die Leseförderung beruht auf einem Teil Schul- und Unterrichtsentwicklung und einem Teil Weiterbildung und Vernetzung der Lehrpersonen aus allen Fächern. Alle Volkschulen werden in den nächsten vier Jahren ihren Fokus auf die Grundausbildung legen; dazu verankern sie auch die Leseförderung in ihrem pädagogischen Konzept stufen- und fächerübergreifend. Zudem können die Lehrpersonen ihr Wissen über Leseförderung – auch im Zusammenhang mit digitalen Medien – auffrischen und sich untereinander vernetzen, um von- und miteinander zu lernen.

Welche Weiterbildungsangebote zum Thema Leseförderung gibt es?

Zur Zeit gibt es die regulären Angebote von WB.BL, PZ.BS und der FHNW. Ab Frühling 2022 werden online-Austausche zur Leseförderung durchgeführt (Daten und Anmelde-Informationen) und ab Sommer 2023 wird eine vertiefte Weiterbildung für Expertinnen und Experten angeboten werden. Diese soll modular aufgebaut sein, alle wichtigen Aspekte von Leseförderung aufzeigen und verschiedene Umsetzungs- und Reflexionsphasen beinhalten. Ein Jahr später wird es zusätzliche und ergänzende Kurse für Lehrpersonen aller Fächer geben.

Welche Schulen sind Pilotschulen? Und was ist Ihre Aufgabe?

Die Primarschulen Giebenach, Grellingen, Homburg, Liesberg und Liestal und die Sekundarschulen Binningen und Reigoldswil sind unsere Pilotschulen in der Leseförderung. Die Schulen werden in der Analyse ihrer Schule betreff Leseförderung und im Aufbau eines Konzeptes wissenschaftlich durch das Zentrum Lesen (FHNW, Brugg) begleitet. Sie werden bestimmte Schwerpunkte der Leseförderung auswählen und in diesen Bereichen Erfahrungen sammeln und dokumentieren (Flyer Pilotschulen). Die Pilotschulen werden dabei zunächst ein Jahr in kleinere Projekte und in die Konzeptarbeit investieren, danach werden sie mit allen Lehrpersonen die Leseförderung aufbauen. Die Erkenntnisse und Erfahrungen aus den Pilotschulen werden anderen Schulen des Kantons zur Verfügung gestellt, die sich ebenso auf den Weg der Verankerung der Leseförderung im Schulprogramm machen.

Mehr Informationen

Wie melde ich mich für eine MI Weiterbildung an?
  1. Zugewiesener Weiterbildungsplatz ist vorhanden?
  2. Kursdaten auf der FHNW Webseite raussuchen
  3. ZUKUNFT.VS Kursliste öffnen
  4. Weiterbildungsvereinbarung mit Daten aus der Kursliste ausfüllen
  5. Unterzeichnen SL und LP
  6. Als PDF an [email protected] senden 
  7. Anmeldung an der FHNW
Übernimmt der Kanton alle Kosten?

Ja. Ausgenommen sind Spesen. 

Bis wann muss MI in der Primarschule verankert sein?

Spätestens im Schuljahr 23/24. 

Gibt es eine Empfehlung welche Geräte (Laptop, Tablet, iPad, etc.) die Schulen beschaffen sollen?

Ja.  Der Leitfaden, ICT-Infrastruktur für Primarschulen, ist hier abrufbar.

Die von mir für die Weiterbildung angedachte Lehrperson hat gekündigt. Kann ich den meiner Schule zugewiesenen Weiterbildungsplatz trotzdem behalten?

Ja, sofern dafür konkret eine Lehrperson auch zur Verfügung steht.

Die Bedürfnisse unserer Schule haben sich seit der Bedarfserhebung geändert. Wie muss ich vorgehen?

Melden Sie den neuen Bedarf an: [email protected]

Spielt es eine Rolle, in welcher Reihenfolge eine LP das LuPe-Modul und die Fachliche Vertiefung besucht?

Die fachliche Vertiefung baut auf den Kenntnissen des LuPe-Moduls auf und ist Voraussetzung für das Modul «Fachliche Vertiefungen».

Für Lehrpersonen sind unterstützende Hinweise zur Unterrichtsvorbereitung, -durchführung und -evaluation vorhanden und hier abrufbar:

Primarstufe
Sekundarstufe I
Weshalb wird die Verteilung der Weiterbildungsplätze nicht in allen (kleinen) Schulen gleich gehandhabt?

Die Verteilung der PICTS Weiterbildungsplätze basieren einerseits auf die Empfehlung von IT.SBL und zu der Schulgrösse (Anzahl Klassen /Anzahl Lehrpersonen). Andererseits wurde der von der Schulleitung gemeldete Bedarf berücksichtigt sowie die bereits vorhandenen Ressourcen.

Kleineren Schulen wird empfohlen, sich schulübergreifend zu organisieren. So können die Ressourcenpools mehrerer Schulen für ein schulübergreifendes PICTS-Team zusammengelegt werden. Es ist auch möglich, dass eine Lehrperson mit der Funktion PICTS Beratung für diese Funktion auch an einer anderen Schule angestellt wird als Ergänzung der Funktion PICTS Multiplikator/in.

Braucht eine kleine Schule nicht eher einen PICTS Berater als einen PICTS Multiplikator?

Zu Beginn der Aufbauphase sollten rund 2 Jahreslektionen für den Aufbau der PICTS an der Schule genutzt werden. Dies übernimmt die Rolle PICTS-Initialisierung, in der Regel die Schulleitung. Danach wird empfohlen, die im Pflichtenheft aufgeführten Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.

Braucht eine kleine Schule nicht mindestens einen PICTS Berater/in und einen PICTS Multiplikator/In?
Zu Beginn der Aufbauphase sollten rund 2 Jahreslektionen für den Aufbau der PICTS an der Schule genutzt werden. Dies übernimmt die Rolle PICTS-Initialisierung, in der Regel die Schulleitung. Danach wird empfohlen, die im Pflichtenheft aufgeführten Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen.

Kleineren Schulen wird empfohlen, sich schulübergreifend zu organisieren. So können die Ressourcenpools mehrerer Schulen für ein schulübergreifendes PICTS-Team zusammengelegt werden. Es ist also möglich, dass eine Lehrperson mit der Funktion PICTS Beratung für diese Funktion auch an einer anderen Schule angestellt wird als Ergänzung der Funktion PICTS Multiplikator/in.

Bis wann muss PICTS umgesetzt sein?
Auf Primarstufe bis spätestens zum Schuljahr 27/28.

In der Sekundarschule bereits bis zum Schuljahr 25/26.

Ist PICTS in den Fachhochschulen eingebettet?

An unserer pädagogischen Hochschule (FHNW) haben die Lehrpersonen welche aktuell die Ausbildung abschliessen ein Modul absolviert. Sie sind aber keine PICTS Berater, sondern Anwender.

Weshalb wird die Ausbildung zeitlich bis 2028 beschränkt?

Mit den Modullehrgängen an der FHNW haben alle neuen Lehrpersonen bereits die entsprechenden Aus- und Weiterbildungen.

Ausführliche FAQ finden Sie in der Handreichung PICTS

Wo finde ich das neue Rückmeldeformular (ehem. Feedbackformular) zu den SOS-Lektionen?

In der Handreichung Seite 7 oder direkt Rückmeldeformular PS und Rückmeldeformular Sek I

Wie ist die Berechnungsformel?
Primarstufe: Klassenanzahl (inkl. Kindergarten, Einführungsklasse und Kleinklasse) durch 8 x 38 = Guthaben «SOS-Lektionen»

Sekundarstufe I: Klassenanzahl LZ A/E (ohne Kleinklasse und Fremdsprachenklasse ) durch 3 x 38 = Guthaben «SOS-Lektionen»

Wird die 1/8 Berechnung von der 1. - 6. Klasse gezählt? 

Nein. Die Berechnung gilt vom Kindergarten bis zur 6. Klasse.

In welcher Form muss Rechenschaft über die SOS-Lektionen abgegeben werden?
Das AVS stellt ein Rückmeldeformular zur Verfügung, in welchem Themeninhalte, Aufwendungen und Ergebnisse erfasst werden können.

Nach einem mündlichen Austausch mit dem AVS, wird ein anonymisierter Bericht durch das AVS verfasst.

Muss ich die SOS-Lektionen bei der Gemeinde beantragen?
Nein. Die Gemeinden können die SOS-Lektionen nicht budgetieren, müssen diese aber im vorgegebenen Rahmen ausgeben. Siehe dazu auch die Präsentation für die Gemeinderäte vom 27.01.2022.

Weiterbildungsvereinbarung

Wo finde ich die Angaben um die Felder in der Weiterbildungsvereinbarung auszufüllen?

Die Angaben der entsprechenden Nummerierung sind auf der Kursliste ZUKUNFT.VS auffindbar.

Wie wird im Excel die "Bezahlung Kanton" auf "Berechnete Lektionen" umgerechnet?
PS = 28 : 42 x Bezahlung Kanton (4) = Lektionenguthaben für Stellvertretungen

Sek = 27 : 42 x Bezahlung Kanton (4) = Lektionenguthaben für Stellvertretungen

Zahlungsbordereau

Muss ich zusätzlich zum Zahlungsbordereau auch noch das Formular "Externe Stellvertretung" an das DLZ einreichen?
Nein. Das Zahlungsbordereau ersetzt für alle ZUKUNFT.VS Weiterbildungen das "Externe Stellvertretung" Formular.

Fahrplan

Der Zeitplan für die Einführung und Umsetzung der beschlossenen Massnahmen wurde den Schulleitungen der Primarstufen und Sekundarstufe I, im Rahmen der Schulleitungskonferenz (SLK) vom 26. Januar 2022 kommuniziert. Die entsprechenden Informationen finden sich untenstehend. 

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Rechtliche Grundlagen

Der Rahmen des Programms ZUKUNFT.VS ist durch die nachfolgenden Erlasse von Bildungsrat und Regierungsrat gegeben. Die Ausgabenbewilligung wurde am 21. Oktober 2021 vom Landrat erteilt.

Stundentafeln 
Verordnungen 

Kontakt

Amt für Volksschulen
Munzachstrasse 25 C
4410 Liestal

T 061 552 50 98
[email protected]

Öffnungszeiten Sekretariat:

Montag bis Freitag
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14.00 - 17.00 Uhr