SchulferienDie Regelung der Schulferien gilt für die Volksschulen, Musikschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein.https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/bildungs-kultur-und-sportdirektion/bildung/Schulferienhttps://www.baselland.ch/logo.png
Schulferien
Die Regelung der Schulferien gilt für die Volksschulen, Musikschulen, weiterführenden Schulen und Berufsfachschulen im Kanton Basel-Landschaft, mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein.