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- Wiederholung
Wiederholung
Informationen für Kandidatinnen und Kandidaten
Wenn Sie das Qualifikationsverfahren (QV) nicht bestanden haben, können Sie die Prüfung wiederholen. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zur Wiederholung, Anmeldung und Vorbereitung.
Prüfungswiederholung
Gemäss Berufsbildungsgesetz kann das Qualifikationsverfahren zweimal wiederholt werden.
Was muss wiederholt werden?
Wenn einzelne Qualifikationsbereiche nicht bestanden wurden (ungenügend), müssen diese vollständig wiederholt werden. Bereits genügende Teilpositionen innerhalb dieses Bereichs müssen ebenfalls nochmals absolviert werden.
Sie haben die Möglichkeit, das gesamte Qualifikationsverfahren zu wiederholen. In diesem Fall müssen alle Qualifikationsbereiche erneut abgelegt werden, auch die bereits bestandenen.
Der frühestmögliche Wiederholungszeitpunkt ist 2027.
Vorzeitige Prüfungswiederholungen werden nicht bewilligt.
Anmeldefrist
Die Anmeldung muss spätestens bis 31. August des der Prüfung vorausgehenden Jahres eingereicht werden. Später eingereichte Anmeldungen können für die Prüfungen im Folgejahr nicht berücksichtigt werden.
Eine Prüfungswiederholung ist auch in einem späteren Jahr möglich und muss nicht zwingend im direkt folgenden Jahr erfolgen.
Niveau- oder Berufswechsel
Nachteilsausgleich
Ein Gesuch um Nachteilsausgleich aufgrund einer bleibenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung muss bis spätestens 31. Oktober des Prüfungswiederholungsvorjahres eingereicht werden.
Das Gesuchformular sowie weitere Informationen finden Sie hier.
Berufsfachschule
Bei nicht bestandenen Qualifikationsbereichen wie Allgemeinbildung, Berufskenntnisse, Fachzeichnen, etc. kann die Berufsfachschule kostenlos erneut besucht werden.
Wiederholung Allgemeinbildung mit Schulbesuch / ohne Schulbesuch

Wiederholung Fachunterricht mit Schulbesuch / ohne Schulbesuch

Lehrvertrag
Eine Lehrvertragsverlängerung mit Ihrem bisherigen Ausbildungsbetrieb oder ein Lehrvertrag für ein Jahr mit einem anderen Betrieb muss von der Hauptabteilung Berufsbildung, Betriebliche Ausbildung, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, genehmigt werden.
Eine Prüfungswiederholung ist auch ohne Lehrvertrag möglich.
- einen geeigneten Betrieb
- allenfalls eine vorgesetzte Fachkraft
- individuelle praktische Arbeiten (IPA)
- praktische Betriebsprüfungen
Die Angaben zum Betrieb müssen mit der Prüfungsanmeldung eingereicht werden.
Kosten

Abmeldungen
Gebühren bei zu später Abmeldung
- CHF 200.00 Bearbeitungsgebühr
- zusätzlich entstandene Organisationskosten
- Materialkosten
- Kosten für aufgebotene Expertinnen und Experten
- unentschuldigtes Fernbleiben
Wichtigste Fristen im Überblick
Anmeldung Berufsfachschule: Ende Juli
Anmeldung Prüfungswiederholung: 31. August
Gesuch Nachteilsausgleich: 31. Oktober
Kostenlose Abmeldung: Mitte Januar