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Lehrbetrieb werden
Überlegen Sie sich, junge Menschen auszubilden? Diese verantwortungsvolle Aufgabe bringt Ihnen, Ihrer Firma und der Gesellschaft einen grossen Gewinn. Sie brauchen dafür eine Bildungsbewilligung des Kantons. Dazu können Sie bei uns ein Bildungsgesuch stellen.
Hier ein kurzer Einblick: Lehrbetrieb werden: Was braucht es, um Lehrbetrieb zu werden?
Lehrbetrieb werden bringt viele Vorteile
- Sie bilden qualifizierte Nachwuchskräfte aus und investieren so in die Zukunft Ihres eigenen Unternehmens und in Ihrer Branche.
- Jugendliche bereichern die Betriebsatmosphäre durch Frische und Spontanität und haben Mut zu Neuem, sind kreativ und bringen unkonventionelle Ideen und Lösungen.
- Lernende leisten schon früh produktive Arbeit. Das Nutzen-Aufwand-Verhältnis ist positiv, auch für Ihr Unternehmen.
- Der Bekanntheitsgrad und das Ansehen Ihres Unternehmens steigen.
- Fragen und Ansprüche der Lernenden motivieren zur kontinuierlichen Weiterbildung aller Mitarbeiter/innen.
- Nach Lehr- und Wanderjahren kehren Lernende oftmals mit neuen Erfahrungen in ihren ehemaligen Lehrbetrieb zurück.
- Bei der Weiterbeschäftigung und Wiedereinstellung ehemaliger Lernenden sparen Sie Kosten bei der Rekrutierung und bei der Einarbeitung.
Bildungsgesuch stellen
Um Ausbildungsbetrieb werden zu können, müssen einige betriebliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist es eine Voraussetzung, dass Ihr Betrieb mindestens seit zwei Jahren besteht. Prüfen Sie in einer Selbsteinschätzung, ob Ihre Firma den Anforderungen der Bildungsverordnung an den gewünschten Ausbildungsberuf gerecht wird.
Bildungsgesuch PDF
- Gesuche für den Lehrstart im gleichen Lehrjahr müssen bis spätestens 31. Mai desselben Jahres eingegangen sein.
Das Berufsbildnerkurs-Zertifikat muss mit dem Gesuch zusammen eingereicht werden.
Nach Eingang der beiden Dokumente wird sich Ihr/e Ausbildungsberater/in mit Ihnen in Verbindung setzen, um Detailfragen zu klären.
Werden Sie Berufsbildnerin bzw. Berufsbildner
Berufsbildende müssen fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllen. In der Regel gelten ein Fähigkeitszeugnis und eine Berufserfahrung von zwei Jahren als Mindestvoraussetzung. Je nach Beruf müssen aber auch höhere Anforderungen erfüllt werden. Konsultieren Sie dazu die Bildungsverordnung des gewünschten Berufs, Abschnitt 6.
Bildungsverordnung
Erfüllen Sie diese Mindestanforderung, können Sie sich an einem Grundkurs für Berufsbildende die methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen.
Grundkurse für Berufsbildende
Als Berufsbildnerin bzw. Berufsbildner treten Sie spätestens mit der Nennung Ihres Namens auf dem Lehrvertrag in die Ausbildungsverantwortung gegenüber Ihren Lernenden. Die Ausbildungsverantwortung umfasst insbesondere die Fürsorgepflicht innerhalb der arbeitsrechtlichen Regelungen und die Ausbildungspflicht innerhalb der bildungsrechtlichen Regelungen.