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Gesuch stellen
Erfüllen Sie die gesetzlichen Voraussetzungen für Ausbildungsbeiträge? Haben Sie Ihren Anspruch mit dem Prognoserechner geprüft und allfällige Fragen mit uns geklärt? Dann ist der nächste Schritt, ein Gesuch zu stellen.
Formular bestellen
Bestellen Sie bitte das Gesuchformular per E-Mail unter Angabe Ihrer Postadresse. Sie erhalten es anschliessend per Post. Eine elektronische Gesuchstellung ist derzeit in Vorbereitung, aus technischen Gründen aber noch nicht verfügbar.
Ausfüllen und einreichen
Füllen Sie die ersten vier Seiten aus und unterschreiben Sie das Formular. Vergessen Sie die 13-stellige Sozialversicherungsnummer nicht. Auf der fünften Seite finden Sie eine Checkliste, welche Beilagen notwendig sind. Anschliessend müssen Sie das Formular mit den Beilagen bei der Steuerbehörde am Wohnsitz Ihrer Eltern abgeben. Dort werden die Steuerzahlen Ihrer Eltern ergänzt und das Gesuch an uns weitergeschickt.
Nötige Beilagen
Wenn Sie sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewerben, müssen Sie das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule und das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom in Kopie beilegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so braucht es auch davon eine Kopie.
Sind Ihre Eltern gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
Personen ohne Schweizer Staatsbürgerschaft müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung beilegen.
Bei anerkannten Flüchtlingen ist eine Kopie des positiven Asylentscheids mit Angaben zur Kantonszuweisung notwendig, bei Personen mit dem Schutzstatus "S" der entsprechende Ausweis.
Gesuch für eine Zweitausbildung
Bezieht sich Ihr Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung? In diesem Fall müssen Sie Ihr Gesuch auch gegenüber der Kommission für Ausbildungsbeiträge schriftlich begründen. Formulieren Sie dazu bitte einen Brief, in dem Sie darlegen, warum Sie diesen neuen Beruf ergreifen möchten.
Wenn Sie bereits Ausbildungsbeiträge bekommen
Wenn Sie bereits im vorherigen Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen haben, schicken wir Ihnen das Formular zur Erneuerung des Antrags automatisch im März/April zu, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert.
Eingabetermine
Gesuche können bis zu vier Monate vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden. Bei neuen Gesuchen muss eine definitive Aufnahme oder ein Lehrvertrag vorliegen. Bei Folgegesuchen kann die Studienbestätigung nach Gesuchseinreichung nachgereicht werden (per E-Mail auf [email protected] oder in Kopie per Post).
- 28.02.2026 EFZ/EBA-Lernende für das Lehrjahr 2025/2026
- 30.04.2026 Ausbildungen/Schulen mit Beginn im Januar bis April 2026
- 31.08.2026 Ausbildungen/Schulen mit Beginn im Mai bis August 2026
- 31.10.2026 Ausbildungen/Schulen mit Beginn im September bis Dezember 2026
- 28.02.2027 EFZ/EBA-Lernende für das Lehrjahr 2026/2027
Für jedes Ausbildungsjahr muss ein neues Gesuch gestellt werden.
Kontakt
Ausbildungsbeiträge BL
Rosenstrasse 25
4410 Liestal
Tel. 061 552 79 99
[email protected]
Telefon: MO & MI 14:00-16:00 Uhr / DI & DO 10:30-12:30 Uhr
Schalter: nur nach Voranmeldung offen
Wichtige Links
Gesetz über Ausbildungsbeiträge
Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge