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Angebot
Das Angebot des schulpsychologischen Diensts zielt auf die Unterstützung einer positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und soll die Zusammenarbeit der Beteiligten unterstützen.
Für Kinder, Jugendliche und Eltern
Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen handeln aus einer Position der Mitte und beraten Sie in den folgenden Fragen:
- bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten in der Schule
- bei Verhaltensbesonderheiten
- bei Schulabsentismus / Fernbleiben der Schule
- bei Fragen zur Entwicklung und Förderung ihres Kindes oder Jugendlichen
- bei Schullaufbahnfragen
- bei Konflikten zwischen Schule und Eltern
- (Nachteilsausgleich bei vorliegender Diagnose)
Online-Beratung für Jugendliche
Als Jugendliche und Jugendlicher hast Du auch die Möglichkeit, telefonisch oder online mit einer Schulpsychologin / einem Schulpsychologen Kontakt aufzunehmen. Diese Beratung ist kostenlos, absolut vertraulich, und - wenn du willst - anonym. Die Beratung wird von Kinder- und Jugendpsychologen angeboten. Aber Achtung: Die Antwort kann einige Tage in Anspruch nehmen. Im Notfall kannst Du Dich an Telefon-Nr. 147 (Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche / www.147.ch ) oder an den nächsten Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (Notfall-Nr. 061 553 55 55) wenden.
Für Lehr- und Fachpersonen, sowie Schulleitungen
Beratung
- - bei Schülerinnen und Schülern mit Lern- und/oder Verhaltensbesonderheiten
- - bei schwierigen Klassensituationen
- - im Rahmen von jährlichen schulischen Beratungsgesprächen zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
- - bei Fachfragen von Schulleitungen und Behörden
- - bei Fragen der Sonderschulung
Die Übersicht für Lehr- und Fachpersonen "Abläufe Indikationen im Rahmen der speziellen Förderung durch den SPD" finden Sie hier.
Eine Anmeldung von einer Schülerin oder einem Schüler am Schulpsychologischen Dienst bedarf das Einverständnis der Erziehungsberichtigten und eine Vorbesprechung mit der zuständigen Schulpsychologin oder dem zuständigen Psychologen.
In sehr dringlichen Angelegenheiten wie z.B. bei Todesfällen, in gefährlichen Situationen, Gewaltandrohung, etc. hat die Schulleitung die Möglichkeit, ein Anliegen kurzfristig und ausserhalb der üblichen Wartefristen bearbeiten zu lassen. Hier erfahren Sie mehr.
Kosten
Schulpsychologische Beratungen sind freiwillig und kostenlos. Die Kosten werden durch den Kanton Baselland getragen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulpsychologischen Diensts unterstehen der Schweigepflicht. Dies gilt auch gegenüber Schulen, anderen Dienststellen oder Ämtern.