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Hilfen zur Erziehung
Unter Hilfen zur Erziehung versteht man intensive Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die besonders belasteten Familien Hilfe bieten. Hilfen zur Erziehung unterstützen Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben und begleiten junge Menschen bei der Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben und der Wahrnehmung ihrer Verwirklichungschancen. Als Orientierung über die Leistungsangebote hat das AKJB in Zusammenarbeit und mit Einbezug von unterschiedlichen Quellen und Stellen Entwicklungsschwerpunkte erarbeitet, welche jeweils für vier Jahre Gültigkeit haben. Die fünf Entwicklungsschwerpunkte 2026-2029 sind folgende:

1.Bedarfsorientierte & -gerechte Angebote
Ziel dieses Entwicklungsschwerpunktes ist es, passgenaue und wirksame Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien anzubieten, die sich an den veränderten Lebenslagen und Herausforderungen orientieren. Dazu werden die Angebote im Kanton Basel-Landschaft flexibler, spezialisierter und modular weiterentwickelt, damit Unterstützung noch gezielter und bedarfsgerechter erfolgen kann. Eine zentrale Grundlage bildet dabei die zielgerichtete Hilfeplanung, die die Lebenswelt der Familien einbezieht und die Versorgung langfristig effizienter und wirksamer gestaltet.

2. Heime und Pflegefamilien als offene Lebensräume gestalten
Ziel dieses Entwicklungsschwerpunktes ist es, die gesellschaftliche Teilhabe und Zugehörigkeit der fremduntergebrachten Kinder und Jugendlichen zu stärken, indem die Interaktion zwischen der Gesellschaft und den untergebrachten Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Bestehende soziale Netzwerke, familiäre Beziehungen und Peer-Kontakte sollen aktiv gepflegt und in den Alltag einbezogen werden, um Ressourcen im Umfeld der Betroffenen zu stärken. Gleichzeitig wird die Verhältnismässigkeit stationärer Massnahmen regelmässig überprüft, mit dem Grundsatz: «So wenig stationär wie möglich, doch so viel wie nötig.»

3. Familien einbinden – Eltern- & Familienzusammenarbeit stärken
Ziel dieses Entwicklungsschwerpunktes ist es, Familien zu stärken und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, damit Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert sowie stationäre Unterbringungen ergänzt, verkürzt oder gar vermieden werden können. Eltern und Familiensysteme sollen als aktive Partnerinnen und Partner in den Hilfeprozess einbezogen werden, da ressourcenorientierte und partizipative Zusammenarbeit die Wirksamkeit der Hilfen nachweislich erhöht. Die enge Zusammenarbeit mit Familien wird dabei als zentrales Qualitätsmerkmal aller Hilfen zur Erziehung verstanden und verankert.

4. Schutz vor Gewalt
Ziel dieses Entwicklungsschwerpunktes ist es, Kindern und Jugendlichen ein sicheres und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen und Gewaltprävention umfassend in den Hilfen zur Erziehung zu verankern. Gewalt umfasst dabei körperliche, psychische, emotionale und sexualisierte Formen sowie strukturelle Gewalt und kann in Familien, Einrichtungen oder unter Gleichaltrigen auftreten. Ein wirksamer Schutz vor Gewalt erfordert deshalb eine hohe Sensibilität aller Beteiligten sowie abgestimmte und verbindliche Massnahmen auf allen Ebenen.

5. Stärkung der koordinierten Zusammenarbeit im professionellen Hilfesystem
Ziel dieses Entwicklungsschwerpunktes ist es, die Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen Leistungserbringenden, Behörden und angrenzenden Systemen zu stärken, um passgenaue Hilfen und abgestimmte Übergänge für Kinder, Jugendliche und Familien zu gewährleisten. Durch frühzeitigen Informationsaustausch, klare Prozesse und verbindliche Rollen sollen Risiken schneller erkannt, Unterstützungsangebote gezielter eingesetzt und die Kontinuität im Hilfeverlauf verbessert werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit Schule, Gesundheitswesen, Behindertenhilfe und weiteren kantonalen sowie interkantonalen Stellen.
Kantonales Angebot verschiedener Hilfen zur Erziehung
Der Kanton Basel-Landschaft ermöglicht bei entsprechenden Voraussetzungen den Zugang zu folgenden Hilfen zur Erziehung:
Sozialpädagogische Familienbegleitung
Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist eine aufsuchende, ambulante Leistung der Kinder- und Jugendhilfe, die Familien bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei besonderen Belastungen unterstützt. Dabei ist der Fokus auf die Erweiterung der elterlichen Erziehungskompetenzen, auf das Kindeswohl und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gerichtet. SPF wird im Haushalt beziehungsweise im Lebensumfeld der Familien durch Fachpersonen erbracht. SPF ist auch vor, während oder nach der stationären Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder in einem Heim möglich.
Pflegeeltern geben Kindern und Jugendlichen, die für eine gewisse Zeit oder dauerhaft nicht bei ihren Eltern aufwachsen können, ein zweites Zuhause. Sie sind für die tägliche Erziehung der Pflegekinder verantwortlich und bieten ihnen einen Familienalltag sowie Unterstützung auf ihrem Weg durchs Leben.
Reicht eine Sozialpädagogische Familienbegleitung nicht aus und ist die Unterbringung in einer Pflegefamilie nicht indiziert, kann eine Unterbringung in einem Heim angezeigt sein. Einige Heime bieten auch die Möglichkeit einer internen Beschulung oder einer stationären Berufsintegration. Viele Heime bieten nach dem Austritt die Möglichkeit einer Nachbetreuung. Möglich sind auch Entlastungsaufenthalte für Kinder mit Behinderung.
Wann ist eine Hilfe zur Erziehung notwendig?
Eine Hilfe zur Erziehung wird in Betracht gezogen, wenn andere familienstützende oder -entlastende Massnahmen nicht genügen und das Kindswohl nicht ausreichend gewährleistet ist. Sie bedeutet einen starken Eingriff in die Lebenswelt des Kindes oder Jugendlichen sowie seiner Familie und wird deshalb nur dann eingesetzt, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen oder möglich sind. Dies gilt ganz besonders für die stationären Hilfen zur Erziehung (Unterbringung in Pflegefamilien und Heimen). Hilfen zur Erziehung können mit den Eltern vereinbart oder behördlich angeordnet werden.
Wer finanziert Hilfen zur Erziehung?
Da es sich sowohl bezüglich Eingriff in die Familien als auch bezüglich Kosten um intensive Leistungen handelt, setzt der Zugang zu diesen Hilfen bzw. deren Finanzierung durch den Kanton eine Indikation durch eine ermächtigte Fachstelle oder eine Anordnung durch eine Behörde sowie die Kostengutsprache durch den Kanton voraus. Der Kanton gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Hilfen zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft. Die Unterhaltspflichtigen beteiligen sich nach Massgabe ihrer finanziellen Leistungskraft an den Kosten.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Beiträge an Hilfen zur Erziehung