Tankanlagen

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Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) vollzieht die Gewässerschutzgesetzgebung im Bereich der wassergefährdenden Flüssigkeiten.
 
Das Merkblatt Lagerung von Heiz- und Dieselöl informiert über die Bewilligungs-, Melde- und Kontrollpflicht von Tankanlagen.
 
Das Formular Tankanlagen ist bei Erstellung oder grösseren Änderungen von Lageranlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten ab 450 Liter auszufüllen und einzureichen. 
   
Fertiggestellte, bewilligungspflichtige Anlagen sind dem AUE zu Abnahme zu melden.
 
Für meldepflichtige Anlagen ist eine entsprechende Bestätigung einzusenden: 

Neu erstellte betonierte Auffangwannen ohne Auskleidung müssen mit einer Wasserflutung auf Dichtheit geprüft werden. Zur Dokumentation ist dem AUE der Dichtheitsnachweis Auffangwanne zuzustellen.
 
Die Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU) www.kvu.ch hat Vollzugshilfen erarbeitet, welche die Umsetzung der Gewässerschutzvorschriften einheitlich regelt.
So sind im KVU-Vollzugsordner 1 z. B. Details zur Melde- und Bewilligungspflicht einzusehen, weitere Richtlinien, Schemen- und Merkblätter zu Tankanlagen und zur Gebindelagerung sind im KVU-Vollzugsordner 2 zu finden.
 
Citec-Suisse: Alle Kantone haben mit dem Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit CITEC Suisse einen Standard vereinbart und die Qualitätssicherung geregelt.
 
Tankstellen: Für Tankstellen mit Ethanol enthaltendem Treibstoffen, Biodiesel und Harnstoffen gelten spezielle Vorschriften, siehe hierzu weitere Informationen unter Tankstellenentwässerung.

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
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