Wassergefährdende Flüssigkeiten

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Das Amt für Umweltschutz und Energie berät Bauherren, Architekten, Ingenieure, das Gewerbe und die Industrie bei der Lagerung und dem Umschlag von wassergefährdenden Flüssigkeiten. Es stellt sicher, dass die abwasserspezifischen Bestimmungen eingehalten werden.
Lagerung und Umschlag wassergefährdenden Flüssigkeiten:
KVU-Vollzugsordner: Vollzugshilfen und technische Vorschriften, z. B. Melde- und Bewilligungspflicht sowie Richtlinien und Merkblätter, Stand der Technik etc.
Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten:
Grosstanklager (< 250 m³):
Carbura-Richtlinien Gewässerschutz (Teil 1)
Tanklager chemische Industrie:Tanklagerrichtlinien für die chemische Industrie (TRCI)
Lageranlagen: