Behandlungsanlagen für verschmutztes Regenwasser

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Regen- und Schmelzwasser sollen versickern oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für das Abwasser von Verkehrsanlagen. Dort wo Strassenabwasser oder Bahnabwasser belastet ist, muss es behandelt werden. Wo ein hohes Risiko für Unfälle besteht, müssen Rückhaltesysteme installiert werden.
 
Im Kanton Basel-Landschaft wurden für Autobahnen, Hochleistungsstrassen, Kantonsstrassen, Bahnanlagen und private Verkehrsflächen zahlreiche Behandlungsanlagen erstellt. Es besteht aber noch ein grosser Bedarf an weiteren Anlagen.
 
Eine Vorbehandlung muss grundsätzlich geprüft werden bei
  • allen Bahnanlagen,
  • öffentlichen Strassen mit täglich mehr als 3'000 Motorfahrzeugen (DTV),
  • öffentlichen Strassen mit täglich mehr als 20 % Schwerverkehrsanteil,
  • privaten Verkehrsflächen mit täglich mehr als 500 Fahrten mit Personenwagen (Spitzentag),
  • privaten Verkehrsflächen mit täglich mehr als 25 Fahrten mit Schwerverkehrsfahrzeugen (Spitzentag)

Umschlagplätze für wassergefährdende Stoffe und weitere Risikozonen müssen separat entwässert werden, in der Regel in eine Havariegrube.
 
Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) berät die Eigentümer und Verwalter der Verkehrsanlagen und ihre Ingenieure. Muss Abwasser vorbehandelt werden, sind die Einleitungen in Gewässer und Versickerungen bewilligungspflichtig.

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