Siedlungsentwässerung
Mit dem Siedlungswachstum, der Verkehrszunahme, der Zunahme der Verschmutzungsvielfalt sind die Anforderungen gestiegen. So setzt die Siedlungsentwässerung mit ihren Leitlinien, Planungen und Bewilligungen wichtige Ziele des Gewässerschutzes um.
Gemeinsam mit den Gemeinden und Kläranlagenbetreibern sorgt das AUE dafür, dass Schmutzwasser auf seinem Weg zur ARA nicht „versickert“, dass Regenwasser auf geeignete Weise abgeführt wird, dass Schadstoffe nicht durch Regenwasser in Gewässer gespült und dass die Reinigungsleistung der ARAs nicht durch sauberes Wasser beeinträchtigt werden. Die bestehenden Strukturen werden optimal für eine nachhaltige, kostengünstige Siedlungsentwässerung genutzt.
Themen der Siedlungsentwässerung:
Ziele des Gewässerschutzes und der Siedlungsentwässerung
Gewässerschutz- und Entwässerungsplanung GEP und REP
Abwasserbehandlung für Verkehrsanlagen
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum
Liegenschafts- und Grundstücksentwässerung
Unterhalt von Abwasseranlagen
Abwasserreglemente
Löschwasser-Rückhaltemassnahmen
Die Planungen der Siedlungsentwässerung werden primär auf die Einzugsgebiete der Kläranlagen ausgerichtet, damit die Massnahmen in den jeweiligen Entwässerungsnetzen einheitlich für den Schutz der Gewässer und den Erhalt und Ausbau der vorhandenen Infrastrukturen wirken. So sind die Gemeinden BL derzeit an 9 regionale und 22 dezentrale Einzugsgebiete der Siedlungsentwässerung angeschlossen. Die regionalen Einzugsgebiete sind in kommunale Einheiten unterteilt. Sowohl für jedes regionale Einzugsgebiet als auch für jede Gemeinde bestehen Generelle Entwässerungspläne (GEP), die aufeinander abgestimmt sind. Für den Auhafen, den Rangierbahnhof Muttenz, das Industriegebiet Schweizerhalle sowie das Dreispitzareal Basel/Münchenstein wurden eigene GEP erstellt.