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Periodische Betriebskontrollen
Periodische Dichtheitsprüfung der Hofdüngeranlagen
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, Artikel 15, fordert von den Kantonen, dass die Abwasseranlagen, Lagereinrichtungen und technischen Aufbereitungsanlagen für Hofdünger sowie Rauhfuttersilos periodisch kontrolliert werden. Neben dem baulichen Zustand dieser Anlagen sind die Funktion, der Unterhalt, die Wartung und der betriebliche Zustand zu kontrollieren.
Kontrollintervall
Je nach Standort der Hofdünger- und Abwasseranlagen unterscheidet sich die Häufigkeit der Kontrollen. In der Grundwasserschutzzone S2 sind die Kontrolle alle 5 Jahre fällig, in der Grundwasserschutzzone S3 alle 10 Jahre, Im Gewässerschutzbereich Au alle 20 Jahre. In den übrigen Bereichen erfolgt die Kontrolle alle 30 Jahre. Je nach Zustand der Anlage kann das Intervall zwischen 2 Prüfungen auch verkürzt werden.
Durchführung der Kontrollen, Datenerhebung und Massnahmen
Die zu kontrollierenden Landwirtschaftsbetriebe werden durch das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) festgelegt und im Herbst informiert. Für die kontrollierten Betriebe wird im selben Jahr in der Regel keine ÖLN-Kontrolle stattfinden. Das AUE hat Fachpersonen mit der Durchführung beauftragt, die mit den Betrieben einzeln Kontakt aufnehmen. Im Normalfall werden Sichtkontrollen durchgeführt - in Einzelfällen kann es jedoch nötig sein, die Dichtigkeit der Hofdüngeranlagen mit Füllproben zu überprüfen. Neben einer Begutachtung der Hofdüngeranlagen werden die für den Gewässerschutz relevanten Betriebsdaten aktualisiert. Es wird kontrolliert, dass:
- die erforderliche Lagerkapazität vorhanden ist;
- die Lagereinrichtungen - einschliesslich Leitungen - dicht sind;
- die Einrichtungen funktionieren;
- der Betriebsleiter die Einrichtungen ordnungsgemäss betreibt.
Die Kontrollarbeiten der Fachpersonen werden auf Kosten des Kantons durchgeführt. Die Hofdünger- und Siloanlagen sind am vereinbarten Termin durch die Landwirte im geleerten und gereinigten Zustand bereitzuhalten, nötigenfalls zu belüften. Im Falle einer notwendigen Füllprobe muss vom Betrieb Wasser in zweckmässiger Menge und zu einem geeigneten Zeitpunkt bereitgestellt werden. Werden Defizite festgestellt, legt das AUE nach Rücksprache mit den Landwirten geeignete Massnahmen fest.
Ist aufgrund von ungenügender Reinigung oder Mängeln am Zustand der Anlage ein zusätzlicher Kontrollgang nötig, gehen die Kosten zu Lasen der Bewirtschaftenden.
Periodische Betriebskontrollen Gewässerschutz gemäss VKKL
Gemäss der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) sind auf den Ganzjahresbetrieben Grundkontrollen zum Gewässerschutz alle vier Jahren durchzuführen.
Die periodischen Betriebskontrollen Gewässerschutz werden nach Möglichkeit mit anderen Kontrollen kombiniert. Die Kontrollen erfolgen nach vorheriger Anmeldung, ausser, wenn sie mit einer Tierwohlkontrolle kombiniert werden. Die Kosten für den ersten Kontrolldurchgang werden vom Kanton getragen.
Bei der Grundkontrolle Gewässerschutz werden untenstehende 13 Punkte angeschaut. Wir empfehlen jedem Betriebsleiter und jeder Betriebsleiterin, mit dieser Liste den eigenen Betrieb durchzugehen.
Baulicher Gewässerschutz und Entwässerung des Hofes:
1. Güllebehälter (Dichtheitsprüfung erfolgt separat)
2. Mistlagerung
3. Mistzwischenlagerung
4. Siloanlagen und Lagerung von Siloballen und Silowürste auf dem Hof
5. Laufhof
6. Umschlagplatz (Beladen, Entladen von Gülle, Mist, Silage, Mineraldünger, flüssige Dünger, usw) und Gülleentnahmeplatz sowie Waschplatz (ohne Waschen von Spritzen) auf dem Hof
PSM, Dünger und Diesel sowie weitere wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten:
7. Lagerung Pflanzenschutzmittel (PSM)
8. Abstellplatz für Spritz- und Sprühgeräte
9. Platz für das Befüllen und die Reinigung (auf dem Hof) der Spritz- und Sprühgeräte
10. Lagerung von Treibstoffen und Fetten, Motorenöl, Hydrauliköl, Diesel, Heizöl
11. Betankungsplatz (stationäre Pumpen)
Diffuse Nährstoff und PSM-Einträge:
12. Weide
13. Entwässerungs- und Einlaufschächte, Kontrollschächte zu eingedolten Gewässern
Folgende Merkblätter und Webseiten geben Erläuterungen und Anschauungsbeispiele zu den einzelnen Punkten:
- Ist mein Betrieb fit für die Gewässerschutzkontrolle
- Agridea-Merkblatt Gewässerschutz in der Landwirtschaft – ist mein Betrieb fit für die Kontrolle
- Lagerung gefährlicher Stoffe
- Agridea-Merkblatt „Befüll- und Waschplatz für Spritzgeräte – worauf ist zu achten?“
- KVU-Merkblätter G1 Gebinde und Grosspackmittel und D1 Dieselölbetankungsanlage. Die Abmessung des dichten Betankungsplatzes muss die Schlauchlänge + 1 Meter betragen.
- KVU-Merkblatt «Bewilligungs-, Melde- und Kontrollpflicht für Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten».
Kontakt
Landwirtschaftlicher Gewässerschutz
Véronique Andreoli
[email protected]
T 061 552 60 47
Tankanlagen
Tobias Lüthi
[email protected]
T 061 552 67 43