Hofdüngeranlagen

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Hofdüngerlagerung 
Für Gülle und Mist müssen genügend grosse Lagereinrichtungen bestehen. Seit 2011 gilt für den Nachweis und den Neubau von Hofdüngeranlagen eine neue Wegleitung des Bundes. Vorgeschrieben sind in der Regel Kapazitäten für eine Lagerdauer von 5 Monaten, im Berggebiet 6 Monate.
 
Im Kanton Basel-Landschaft gibt es rund 900 Landwirtschaftsbetriebe, auf denen Tiere gehalten werden. In den letzten Jahrzehnten sind zahlreiche Lagereinrichtungen erstellt worden. Heute besteht im Kanton ein Lagervolumen für etwa 280'000 m 3 Gülle. Abgefüllt in Zisternenwagen ergäbe dies einen Güterzug der Länge Basel - Olten. Zudem fliesst auf 75 Betrieben das häusliche Abwasser nicht mehr in die Güllegrube, sondern wird in hofeigenen Kleinkläranlagen behandelt. 
 
Die Abwasseranlagen, Lagereinrichtungen und technischen Aufbereitungsanlagen für Hofdünger sowie Rauhfuttersilos müssen periodisch kontrolliert werden. Dies verlangt das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Artikel 15).
 
Information zu den periodischen Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben
 
Wegleitung des Bundes (BAFU und BLW) zum Umweltschutz in der Landwirtschaft, Teil 1 Baulich, 2011
 
Kantonale Richtwerte für den Nachweis und den Neubau von Hofdüngeranlagen
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