Bauen

Bauen in Grundwasserschutzzonen: Dieses Merkblatt gilt für Bauarbeiten in rechtskräftigen Grundwasserschutzzonen sowie sinngemäss in Grundwasserschutz-

arealen. Zusätzliche Anordnungen und Schutzmassnahmen sind in einem allfälligen gewässerschutzrechtlichen Entscheid aufgeführt.

Bohren in Grundwasserschutzzonen: Dieses Merkblatt gilt für Bohrarbeiten in rechts-

kräftigen Grundwasserschutzzonen sowie sinngemäss in Grundwasserschutzarealen. Zusätzliche Anordnungen und Schutzmassnahmen sind in einem allfälligen gewässerschutzrechtlichen Entscheid aufgeführt.

Bauvorhaben im Grundwasser: Dieses Merkblatt dient kantonsinternen sowie externen Planern zur Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf die quantitative und qualitative Beeinflussung von Grundwasser.

Bauen im Grundwasser: Dieses Merkblatt gilt für alle Bauvorhaben im Gewässerschutz-

bereich A u mit Bautiefen grösser als 3 m und / oder wenn die Überdeckung zum mittleren Grundwasserspiegel 5 m unterschreitet.

 

 

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