Bauen
arealen. Zusätzliche Anordnungen und Schutzmassnahmen sind in einem allfälligen gewässerschutzrechtlichen Entscheid aufgeführt.
kräftigen Grundwasserschutzzonen sowie sinngemäss in Grundwasserschutzarealen. Zusätzliche Anordnungen und Schutzmassnahmen sind in einem allfälligen gewässerschutzrechtlichen Entscheid aufgeführt.
Bauvorhaben im Grundwasser: Dieses Merkblatt dient kantonsinternen sowie externen Planern zur Beurteilung von Bauvorhaben in Bezug auf die quantitative und qualitative Beeinflussung von Grundwasser.
bereich A u mit Bautiefen grösser als 3 m und / oder wenn die Überdeckung zum mittleren Grundwasserspiegel 5 m unterschreitet.