Einleitung von Industrie- und Gewerbeabwasser

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Gewerblich-industrielle Abwässer sind häufig mit verschiedenen Inhaltsstoffen belastet. Sie müssen darum innerbetrieblich vorbehandelt werden, damit sie die Einleitbedingungen der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung (GSchV ) in die öffentliche Kanalisation oder in ein Gewässer erfüllen.
Zur Beurteilung der geplanten Vorbehandlung ist dem Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) ein Gesuch für eine Abwasserbewilligung einzureichen. Zusätzlich muss bei der Gemeinde ein Kanalisationsbegehren eingereicht werden.
Erfüllt das gewerblich- industrielle Abwasser die Anforderungen für die Einleitung in die öffentliche Kanalisation oder in ein Gewässer nicht, so gilt es als Sonderabfall und muss über einen Betrieb mit VeVA-Entsorgungsbewilligung entsorgt werden.
Wenn aus Gewerbeliegenschaften keine gewerblich-industriell belasteten Abwässer anfallen, ist keine Vorreinigung und keine Kontrollmöglichkeit notwendig und die Gemeinde ist für das Kanalisationsbegehren zuständig.