Lagerung gefährlicher Stoffe

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Der Leitfaden Lagerung von gefährlichen Stoffen  gibt einen Überblick über die wichtigsten sicherheitsrelevanten Aspekte bei der Lagerung gefährlicher Stoffe, inklusive Informationen über den Löschwasserrückhalt. Mit dem Leitfaden können gefährliche Stoffe besser erkannt, deren Lagerung optimiert und die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden.

Der Leitfaden ist das Resultat einer fachübergreifenden Zusammenarbeit mehrerer kantonaler Umweltfachstellen (AG, BE, BL, BS, TG, ZH), der Gebäudeversicherung Kanton Zürich und des Schweizerischen Instituts zur Förderung der Sicherheit (Sicherheitsinstitut). Er ersetzt keine gesetzlichen Regelungen, sonder ist eine Zusammenstellung bestehender Vorschriften und Empfehlungen für die Praxis.

Die Gewässerschutzverordnung (GSchV) unterscheidet zwischen Flüssigkeiten, welche bereits in kleinen Mengen Wasser verunreinigen können (Klasse A). Wassergefährdende Flüssigkeiten welche Wasser erst in grösseren Mengen verunreinigen können, sind in der Klasse B eingeteilt: Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten
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