Kantonale Neobiota Strategie

Der Kanton verfügt seit 2015 über eine vom Landrat verabschiedete Strategie zur Bekämpfung von Neobiota (Neophyten und Neozoen).

Strategie und Finanzierungsvorlage
Die Bekämpfung invasiver Neobiota steht im Kanton Basel-Landschaft seit geraumer Zeit zur Diskussion. In diesem Zusammenhang hat der Landrat im Januar 2015 die vom Regierungsrat vorgelegte Neobiota-Strategie verabschiedet und gleichzeitig eine Finanzierungsvorlage verlangt. Diese Finanzierungsvorlage wurde vom Sicherheitsinspektorat zusammen mit der kantonalen Arbeitsgruppe Neobiota erarbeitet und der Regierung vorgelegt. Gemäss der Finanzierungsvorlage belaufen sich die Kosten für die Umsetzung der Strategie auf ca. 5 Mio. Schweizer Franken über fünf Jahre verteilt. Die Regierung hat die Finanzierung der Neobiota-Strategie als nicht prioritär eingestuft und die Vorlage auf die nächste Legislaturperiode 2020 zurückgestellt.

Budgetantrag
Der Budgetantrag 2017/250_12 „Umsetzung und Koordination der Neobiota-Strategie“ wurde im Dezember 2017 vom Landrat angenommen. Dem Sicherheitsinspektorat steht damit im Jahr 2018 ein Budget von CHF 300‘000.- für weitere Massnahmen zur Umsetzung der kantonalen Neobiota-Strategie zur Verfügung (in den Jahren 2016 und 2017 standen kein separates Budget zur Verfügung). Das Budget wird durch die kantonalen Arbeitsgruppe Neobiota gemäss der Priorisierung in der kantonalen Neobiota-Strategie eingesetzt (siehe M12). 

Einsatz des Budgets
Die Strategie sieht die flächenmässige Bekämpfung von Neobiota ausschliesslich auf Kantonsland vor. Dem Kanton stehen nicht die notwendigen Ressourcen zur Verfügung um die gesamte Bekämpfung zu übernehmen. Deshalb müssen die Gemeinden und Privatpersonen ihren Teil zur erfolgreichen Neophyten-Bekämpfung beitragen.

Ein Schwerpunkt des Sicherheitsinspektorats im 2018 ist die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und der Bevölkerung. Dies soll mit dem Bereitstellen einer Informations- und Koordinationsplattform (diese Website) sowie Schnittstellendienstleistungen erfolgen. Über Projekte und Erfolge wird auf der Seite News und Meldungen berichtet.

Priorisierung gemäss kantonaler Neobiota-Strategie
Der Kanton unterscheidet bei der Bekämpfungspriorität zwischen folgenden Standorten:

Priorität 1 (stark sensibel)

  • Flussufer, die durch Erosion instabil werden.
  • Bauwerke, die unter der Einwirkung invasiver Organismen leiden.
  • Öffentliche Plätze (z.B. Parks, Kinderspielplätze), die mit gesundheitsgefährdenden Neophyten kontaminiert sind.
  • Naturschutzgebiete, deren Artenbestand durch Neobiota verdrängt wird.
  • Deponiestandorte und Abbau- / Wiederauffüllungsstandorte.
  • Verkehrsinfrastrukturen, die destabilisiert werden können und bevorzugte Verbreitungswege darstellen.

Priorität 2 (sensibel)

  • Verjüngungsflächen im Wald, wenn die Naturverjüngung nicht gefährdet ist und die Neophytenpopulation mit zunehmender Baumbeschattung wieder zurückgeht.
  • Ökologische Ausgleichsflächen, die über Ansaat und Pflege freigehalten werden können.

Priorität 3 (wenig sensibel)

  • Orte, an denen weder ökologische noch ökonomische Werte noch die Gesundheit der Bevölkerung direkt gefährdet sind.

Kontakt

Amt für Umweltschutz und Energie
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