Neobiota
Was sind Neobiota?
Neobiota sind Tiere (Neozoen) und Pflanzen (Neophyten), die sich nach der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus neu in unserer Umgebung angesiedelt haben. Einige dieser Neobiota wurden bewusst als Nahrungslieferanten (z. B. Kartoffeln oder Tomaten) als Zierpflanzen (Goldrute) oder zur Schädlingsbekämpfung (Asiatischer Marienkäfer) eingeführt. Anderen ist es im Laufe der Globalisierung ohne bewusstes Zutun des Menschen gelungen, neue Gebiete zu besiedeln (z. B. Asiatische Tigermücke oder Götterbaum). Einige wenige dieser neu bei uns heimischen Lebewesen verhalten sich invasiv, das heisst, sie verbreiten sich so stark, dass sie einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen. Dieses invasive Verhalten kann ökologische (Verringerung der Biodiversität), ökonomische (Erosion, Gebäudeschäden) und gesundheitliche Folgen (Allergien oder Infektionskrankheiten) nach sich ziehen.
Eine wesentliche Problematik in der Bekämpfung von Neobiota ist die, dass die Bekämpfungskosten mit der Ausbreitung stark steigen. Die Ausbreitung einer invasiven gebietsfremden Art ist wiederum in drei Phasen unterteilbar. In der linearen Phase sind die Bestände relativ stabil, in der exponentielle verbreitet sich eine Art extrem schnell und in der stabilen Phase befindet sich eine Art nach dem sie sich ungebremst verbreitet hat und eine Tilgung nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist.
Ist eine Art in der linearen Anfangsphase noch relativ kostengünstig zu bekämpfen, steigen die Kosten mit der exponentiellen Phase ebenfalls an. Im Gegenzug zeigen die Erfahrungen im Kanton Basel-Landschaft, dass die Kosten bei regelmässigen Bekämpfungseinsätze in den gleichen Gebieten abnehmen. Es ist anzunehmen, dass regelmässige Unterhaltskosten für ein Gebiet wesentlich geringer sind als die Kosten für sporadische Einsätze alle paar Jahre. Ein entsprechendes Pilotprojekt wird derzeit im Kanton Zürich im Reppischtal durchgeführt.
Neobiota im Kanton Basel-Landschaft
Rechtliche Grundlage
Die Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt ( Freisetzungsverordnung, FrSV) vom 1. Oktober 2008 ist die wichtigste eidgenössische Rechtsgrundlage. Für den Vollzug der FrSV sind die Kantone zuständig. Auf der Seite "Rechtliche Grundlagen" sind die wichtigsten Punkte aufgeführt.
Kantonale Neobiota Strategie
Das Sicherheitsinspektorat hat zusammen mit der kantonalen Arbeitsgruppe Neobiota eine Neobiota-Strategie erarbeitet. Diese wurde im Januar 2015 vom Landrat verabschiedet. Die Strategie beinhaltet 12 zusätzliche Massnahmen, die die weitere Ausbreitung der Neobiota verhindern sollen.
Massnahmen im Kanton
Neophyten können mechanisch und chemisch, wo dies gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) erlaubt ist, bekämpft werden. Die Bekämpfung der Neozoen ist besonders herausfordernd, da sie nicht wie Neophyten stationär sind. In den "News und Meldungen" wird über die Neobiota-Aktivitäten im Kanton Basel Landschaft informiert.