Landwirtschaft

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Bodenschutz
Bodenschutz in der Landwirtschaft
 
Gewässerschutz
Hofdüngerlagerung und Hofdüngeraustrag (speziell auch im Winter)
Lagerung gefährlicher Stoffe und Lagerung von Agrarhilfsmitteln (Pflanzenschutzmittel und Dünger).
 
Liegenschaftsentwässerung
Abwasserentsorgung im ländlichen Raum / Kleinkläranlagen
Private Kanalisationen kontrollieren.
 
Förderbeiträge für Energiemassnahmen
Bund und Kanton unterstützen eine Vielzahl von Energiemassnahmen mit Förderbeiträgen. Beitragssätze, Wegleitungen und Gesuchsportal finden Sie im Baselbieter Energiepaket. Bei energie schweiz oder direkt bei Ihrer Gemeinde erfahren Sie, ob Sie noch weitere Förderbeiträge erhalten können. Beim Landwirtschaftlichen Zentrum Ebenrain können Sie zudem abklären, ob auf der Basis der Strukturverbesserungsverordnung des Bundes (SVV) ein zinsloses Darlehen möglich ist.
 
Steuerabzüge für Energiemassnahmen
Investitionen für zahlreiche Energiemassnahmen können im Baselbiet als Liegenschaftsunterhalt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Infos dazu: Merkblatt der Steuerverwaltung. Förderbeiträge der öffentlichen Hand müssen in der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden.
 
Sonnenenergie
Informationen zu Solaranlagen: Checkliste thermische Solaranlage und Checkliste Photovoltaikanlage.
 
Herbizidverbot
Auf und an Strassen, Wegen und Plätzen sowie auf Dächern und Terrassen gilt ein Verbot für die Verwendung von Unkrautvertilgungsmitteln.

Abfallverbrennungsverbot
Das Verbrennen von Abfällen ausserhalb bewilligter Anlagen ist verboten
Erlaubt ist einzig das Verbrennen von natürlichen organischen Abfällen (Baumschnitt etc.) im trockenen Zustand ausserhalb des Siedlungsgebietes. Auch für diese Abfälle bestehen aber meist sinnvollere Verwertungsmöglichkeiten, beispielsweise als Holzschnitzel.
 
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
Wer Wasser aus Bächen und Flüssen entnimmt, braucht eine Bewilligung.
 
Geländeauffüllungen
Geländeauffüllungen sind bewilligungspflichtig!
 
Weiherschlämme
Für die Verwertung von Weiherschlamm gibt es Regeln.
 
Weitere Links zu landwirtschaftlichen Themen
Messnetz Bodenfeuchte BL
Geoportal des Kantons BL, Bodeninformationen
Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese
Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
Tel. 061 552 51 11
Fax 061 552 69 84