Industrie und Gewerbe

Altlasten

Chemikalien

Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Erdwärmenutzung

Kältemittel und Kälteanlagen

  • Die Verwendung von klimawirksamen Kältemitteln in Anlagen ist geregelt (Bewilligungs- und Meldepflichten, Dichtigkeitsprüfung, Wartungsheft)

Korrosionsschutz im Freien

Industrie- und Gewerbe-Abfälle

Liegenschaftsentwässerung

Tankanlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern

  • Wer Wasser aus Bächen und Flüssen entnimmt, braucht eine Bewilligung  
Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
Tel. 061 552 51 11
Fax 061 552 69 84