Korrosionsschutz im Freien
Bauwerke aus metallischen Werkstoffen sind im öffentlichen und industriellen/gewerb-
Bis vor wenigen Jahrzehnten enthielten die Korrosionsschutzprodukte massive Konzentrationen an sehr gesundheitsschädlichen und umweltkritischen Schadstoffen wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Dioxine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Schwermetalle wie Blei, Zink und Chrom.
Bei der Erneuerung des Korrosionsschutzes an Objekten im Freien oder bei der Oberflächenbehandlung von Fassaden können erhebliche Mengen an Schadstoffen in die Umwelt gelangen. Um die Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern, müssen bei der Vergabe und bei der Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten die gesetzlichen Vorschriften beachtet und geeignete Massnahmen ergriffen werden. Mit einer umweltgerechten Arbeitsweise und dem Einsatz ökologisch unbedenklicher Produkte (schwermetallfrei, lösemittelarm etc.) für die Neubeschichtung können hohe Kosten für die Sanierung von Umweltschäden vermieden werden.
In der Regel ist eine umweltgerechte Arbeitsweise gewährleistet, wenn die Empfehlungen des Bundes sowie die Cercl'Air-Empfehlung Nr. 30 „Umweltschutzmassnahmen bei der Instandhaltung des Korrosionsschutzes von Stahltragwerken der Elektrizitätsübertragung“ befolgt werden.
Korrosionsschutzarbeiten mit einer Sanierungsfläche von über 50 m2 unterliegen der Meldepflicht. Das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) ist Melde- und Koordinationsstelle für Korrosionsschutzprojekte im Kanton Basel-Landschaft.
Die Erstmeldung hat mit dem Meldeformular für Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien mindestens 2 Monate vor der Durchführung beim Amt für Umweltschutz und Energie zu erfolgen.
Inhaltsstoffe der Altbeschichtung müssen bekannt sein
Um angemessene Emissionsminderungs-Massnahmen planen zu können, müssen die Inhaltsstoffe der Altbeschichtung vor der Sanierung bekannt sein. Die Anstriche aus der Zeit vor 1975 können beispielsweise PCB enthalten. Die PCB-Konzentrationen der Beschichtungen können von Spuren (einige mg/kg) bis zu einigen Gewichtsprozenten betragen. Bei Pla-nungsbeginn muss deshalb eine chemisch-analytische Untersuchung des Anstrichs vorge-nommen werden. Die Analyse umfasst in der Regel die Parameter PCB, PAK sowie die Schwermetalle Cadmium, Blei, Zink, und Chrom.
Die Anforderungen an die Schutzmassnahmen richten sich nach der Schadstoffart und Schadstoffmenge in der Altbeschichtung. Bei demontierbaren Objekten ist die Behand-
schutzmassnahmen nach den BAFU-Richtlinien (siehe Planungshilfen ; VU-5025-D, 2004) zu planen. Wenn PCB Konzentrationen von mehr als 100 mg/kg (ppm) in der Altbeschichtung vorhanden sind, müssen maximale Schutzmassnahmen getroffen werden. Dies bedeutet u.a., dass die Arbeiten in einer dichten Einhausung erfolgen müssen.
Beim neuen Korrosionsschutz ist auf schwermetallhaltige Beschichtungsstoffe zu verzichten. Wo möglich sind lösemittelfreie oder -arme Anstrichstoffe einzusetzen. Zum Reinigen und Entfetten sind wässrige Systeme zu verwenden. Ist dies nicht möglich sind Produkte mit schwerflüchtigen Lösungsmitteln zu verwenden. Streichen und Rollen sind dem Spritzen als Auftragsverfahren vorzuziehen.
Entsorgung
Bei Strahlschutt und Filterstaub handelt es sich um Sonderabfälle. Bei der Entsorgung sind die Bestimmungen der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA, SR 814.610 vom 22. Juni 2005) zu beachten.
Lärmschutz
Es sind Massnahmen zu treffen, um Lärmbelästigungen so klein wie möglich zu halten. Vor der Ausführung von Arbeiten, sind die unmittelbar betroffenen Anwohner rechtzeitig zu informieren. Die Orientierung der Bevölkerung kann Klagen vorbeugen.
Arbeiternehmerschutz
Die Arbeitnehmer-Vorschriften der SUVA sowie des Kantons sind zu beachten und die vorgeschriebenen Schutzmittel zu verwenden. Richtlinien und Merkblätter der SUVA können bezogen werden bei:
SUVA, zentraler Kundendienst, Postfach, 6002 Luzern, Telefon 041 419 58 51, Fax 041 419 59 17
Gewässer- und Bodenschutz
Reinigungsmittel, Anstrichstoffe, Strahlmittel und Strahlschutt dürfen nicht in Gewässer oder auf Böden gelangen. Es ist darauf zu achten, dass keine Regenwasser in die Einhausung gelangt. Sofern Abwässer anfallen, ist für deren Ableitung (Gewässer, öffentliche Kanalisation) eine Bewilligung einzuholen. Böden müssen mittels Abdeckung oder anderen Massnahmen vor Immissionen mit Schadstoffen geschützt werden.
Planungshilfen
Für die Ausführung von Korrosionsschutzarbeiten hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU, früher Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)) und die Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air) Vollzugshilfen und Richtlinien erarbeitet, um zur praxisgerechten und einheitlichen Einhaltung der Vorschriften beizutragen.
- PCB-Emissionen beim Korrosionsschutz, Vollzug Umwelt, BUWAL 2000
- BUWAL Mitteilung zur Luftreinhalte-Verordnung Nr. 12: "Korrosionsschutz im Freien; Konzept 2002"
- Umweltschutz bei Korrosionsschutzarbeiten, Planungsgrundlagen; BUWAL 2004
- Umweltschutzmassnahmen bei der Instandhaltung des Korrosionsschutzes von Stahltragwerken der Elektrizitätsübertragung“. Cercl’Air 2014
Immissionsmessungen
Je nach Grösse und Lage des Objekts können in der Umgebung Immissionsmessungen nötig sein. Das AUE legt frühzeitig das Untersuchungsprogramm und das Probenahmekonzept fest.
Informationen und Auskünfte
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
4410 Liestal
T 061 552 51 11
[email protected]