Energieverbrauchsanalyse (EVA)
Eine Energieverbrauchsanalyse mit einer Massnahmenplanung ist das Vollzugsinstrument der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) für das Grossverbrauchermodell. Die Massnahmen der EVA müssen im Gegensatz zu denjenigen der Zielvereinbarungen innert einer Frist von drei Jahren umgesetzt werden. Für die Prüfung von EVA, Ausführungsbestätigung etc. erhebt der Kanton Gebühren entsprechend dem tatsächlichen Bearbeitungsaufwand. Mit einer EVA können beim Bund keine CO2-Abgaben- oder Netzzuschlagsrückerstattungen erwirkt werden.