Energie und Bauen

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Minergie, Neubau, Spital, Gebäude BL-890
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Energiepolitische Herausforderungen im Gebäudebereich
Gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. Der nachfolgenden Grafik ist zu entnehmen, dass der Heizwärmeverbrauch von Neubauten dank der Einführung von Energievorschriften ab dem Jahr 1979 und mehreren, dem technischen Fortschritt folgenden Revisionen im Kanton Basel-Landschaft inzwischen markant gesenkt werden konnte. Während Gebäude aus den 1960-er Jahren im Durchschnitt noch rund 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr verbrauchen, liegt der Heizwärmeverbrauch bei heutigen Neubauten seit der fünften Revision der Energievorschriften noch bei durchschnittlich rund 50 Kilowattstunden. 
  
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Gebäude, die nach den heutigen, über das gesetzlich geforderte Mass hinausgehenden, zukunftsweisenden Energiestandards gebaut werden, benötigen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche noch deutlich weniger Energie. Inzwischen ist es sogar möglich, sogenannte „Plusenergiehäuser“ zu bauen. Solche Gebäude liefern übers Jahr per Saldo mehr Energie als sie konsumieren. Die Herausforderung der nächsten Jahre besteht darin, den hohen durchschnittlichen Bedarf der bestehenden Altbauten durch Gebäudesanierungen zu reduzieren und den Heizwärmeverbrauch der Neubauten auf 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter weiter zu senken – dem Wert, den heute schon Minergie-P-Neubauten mindestens in der Planung erreichen. Dies bildet denn auch die Schwerpunkte der Baselbieter Energiestrategie und dem Baselbieter Energiegesetz.

Die Abweichung zwischen dem Heizwärmeverbrauch gemäss kantonaler Energiestatistik zu den berechneten Heizwärmebedarfswerten gemäss Energieverordnung (Planungswerte) dürfte verschiedene Ursachen haben. Die Fachwelt diskutiert als Gründe das Nutzer/innenverhalten (höhere Raumtemperaturen, Fensterlüftungsverhalten, Verschattung der Fenster während des Tages), die Personenbelegung, die bei Neubauten zu Beginn häufig unter dem Normwert liegt sowie der Einfluss der höheren Fensteranteile bei Neubauten.

Die vorangehenden Erläuterungen beziehen sich auf den Heizwärmeverbrauch. Bei Neubauten beträgt der Anteil des Energieverbrauchs für das Brauchwarmwasser gegen 50 % des Gesamtverbrauchs. Je besser die Häuser gedämmt werden, desto wichtiger ist es dem Warmwasserverbrauch vermehrt ein Augenmerk zu schenken. Dies ist mitunter ein Grund dafür, dass der Kanton Basel-Landschaft für die Bereitstellung des Brauchwarmwassers einen Anteil von mindestens 50 % erneuerbarer Energie vorschreibt. Das neue Dekret zum Energiegesetz verlangt dies bei Neubauten als auch beim Ersatz eines bestehenden Brauchwarmwassererzeugers.
 
Energiepolitische Ziele im Gebäudebereich
Das kantonale Energiegesetz enthält für den Gebäudebereich in § 2 Abs. 3 und 4 folgende Ziele:
Der Heizwärmebedarf für Neubauten soll bis zum Jahr 2030 auf durchschnittlich 20 kWh pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden.

Für bestehende Bauten soll der nicht erneuerbare Heizwärmebedarf bis zum Jahr 2050 auf durchschnittlich 40 kWh pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden.

Energiepolitische Instrumente im Gebäudebereich
Mit Blick auf die erwähnten Ziele setzt der Kanton Basel-Landschaft im Gebäudebereich primär auf folgende energiepolitischen Instrumente:

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
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