Energie in Gemeinden

Vorbildliche kommunale Gebäude

Im Kanton Basel-Landschaft müssen alle Gebäude von Kanton und Gemeinden energetisch «vorbildlich» geplant, gebaut und saniert werden. §9a der kantonalen Energieverordnung (EnV BL) präzisiert, was unter «vorbildlich» zu verstehen ist: Neubauten sind mit einem Minergie-P-Eco, Minergie-A-Eco oder Minergie-Eco oder nach dem SNBS-Gebäudestandard zu realisieren. Wird auf eine Zertifizierung verzichtet, sind mindestens die Zielwerte des SIA-Effizienzpfades Energie (SIA Merkblatt 2040) einzuhalten. Auch für Umbauten und Erweiterungen und für die Eigenstromerzeugung gibt es Vorgaben. 

Weiterführende Informationen: Minergie, SNBS, Unterstützung für Gemeinden beim Baustandard SIA Effizienzpfad Energie

Ortsplanung

Die Gemeinden können mit ihren raumplanerischen Instrumenten günstige Bedingungen für den rationellen Energieeinsatz, für die erneuerbaren Energien und die Nutzung lokaler Abwärme schaffen. Möglich sind eine kommunale Energieplanung (siehe unten) und die Integration von energierelevanten Bestimmungen in kommunalen Richt-, Zonen- und Quartierplänen. Im Leitfaden Energie in der Ortsplanung haben das Amt für Raumplanung, das Amt für Umweltschutz und Energie sowie die Öffentliche Baselbieter Energieberatung dazu viele nützliche Informationen zusammengestellt. In den Textbausteinen Energie bei Quartierplanungen sind empfehlenswerte Formulierungen für Quartierplanvorschriften zu finden.

Energieplanung

Die Gemeinden können nach § 4 des kantonalen Energiegesetzes für ihr Gebiet oder ihre Region eine eigene Energieplanung erstellen. Eine Energieplanung schafft Klarheit, welche Energieträger in den einzelnen Quartieren für die Energie- und insbesondere für die Wärmeversorgung im Vordergrund stehen, damit der Bedarf aus volkswirtschaftlicher und ökologischer Sicht langfristig optimal gedeckt werden kann. Dafür werden die vorhandenen Energiequellen (u.a. Abwärme, erneuerbare Energieträger), die vorhandene Energieinfrastruktur (Wärmeverbunde, Gasnetze, Energiespeicher etc.) und die erwartete Entwicklung des Wärmeverbrauchs analysiert und in sogenannten Prioritäts- und Eignungsgebieten räumlich aufeinander abgestimmt. Der zugehörige Planungsbericht enthält die angestrebten Ziele, Grundsätze und Erläuterungen sowie eine detaillierte Beschreibung aller Massnahmen, die innerhalb des Planungshorizonts sinnvollerweise einzuleiten sind. Die kommunale Energieplanung kann in die Richt- oder Nutzungsplanung der Gemeinden einfliessen.

Die Energieplanung der Gemeinden Reinach und Therwil  ist vom Kanton bereits genehmigt. Die entsprechenden Arbeiten in Allschwil, Münchenstein und Birsfelden sind weit fortgeschritten. U.a. die Gemeinden AeschArlesheim, Böckten, Muttenz und Pratteln verfügen über einen mit der heutigen Energieplanung vergleichbaren Energiesachplan, die Gemeinde Binningen über eine Energiestrategie, die Stadt Liestal über ein Energieleitbild.

Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Erstellung und Umsetzung einer kommunalen oder regionalen Energieplanung bereits bisher, indem er ihnen dafür zahlreiche Grundlagen und Geodaten kostenfrei zur Verfügung stellt. Der Kanton stellt den Gemeinden zusätzlich den neuen «Leitfaden kommunale und regionale Energieplanung» als weitere Hilfestellung zur Verfügung. Der Leitfaden wird bei Bedarf an neue Gegebenheiten angepasst.

Energieberatung

Im Kanton Basel-Landschaft bieten Kanton, Gemeinden und Energieversorgungsunternehmen gemeinsam Energieberatungen an:

> Öffentliche Energieberatung

Energiestadt

Gemeinden können sich mit dem Programm "Energiestadt" kontinuierlich für eine effiziente Nutzung von Energie, den Klimaschutz, erneuerbare Energien sowie für eine umweltverträgliche Mobilität einsetzen. Sie erhalten dafür vom Trägerverein Energiestadt alle vier Jahre das Label verliehen, wenn sie im Audit die erforderliche Punktzahl erreichen.

> Plattform Energiestadt

EnergieSchweiz

Auf der Plattform von EnergieSchweiz sind viele Energiethemen für Gemeinden aufgearbeitet.

> EnergieSchweiz für Gemeinden

Anschlussbeiträge

Im Kanton Basel-Landschaft erheben viele Gemeinden Anschlussbeiträge für Wasser-, Abwasser und Strassen auf der Basis des Gebäudeversicherungswertes. Sofern Energieinvestitionen über das gesetzlich geforderte Minimum hinausgehen, können sie vom beitragspflichtigen Gebäudeversicherungswert abgezogen werden. Rechner zu Ermittlung der abzugsfähigen energetischen Mehrkosten bei Anschlussbeiträgen:

> emba-Rechner

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29
Postfach
4410 Liestal
T 061 552 51 11
F 061 552 69 84