Problempflanzen

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Als "Problempflanzen" werden Pflanzenarten bezeichnet, die als Begleitvegetation im Nichtkulturland des Siedlungsraums relativ häufig auftreten und unter bestimmten Bedingungen beim Unterhalt Probleme verursachen können.    
Ohne Gegenmassnahmen können solche Pflanzen neben der Beeinträchtigung des Unterhalts je nach Auftreten spezifische Probleme verursachen wie:

  • Sichtbehinderung im Strassenraum; 
  • Belagsschäden, Aufwerfungen; 
  • Beeinträchtigung der Funktion von Wassersteinen; 
  • Versamung in die Umgebung; 
  • Eindringen in Gärten und Kulturland; 
  • Verdrängung standortheimischer Pflanzen; 
  • Behinderung des Wachstums erwünschter Gräser auf Rasenflächen; 

Gesundheitliche Beeinträchtigungen via Hautkontakt oder Atemwege  
(z.B. Verbrennungen, Auslösung von Allergien). 
   
Problempflanzen auf Verkehrsflächen
(Strassenrand, Wege und Plätze sowie Böschungen entlang von Verkehrswegen)

Mehrjährige Arten mit Pfahlwurzeln oder Wurzelausläufern können bei Pflästerungen und Einfachbelägen in wenig betretenen oder befahrenen Bereichen Schäden am Belag oder Aufwerfungen verursachen.

Verholzende Arten können ohne Gegenmassnahmen zu Problemen beim Unterhalt führen, wenn sie sich in Ritzen festsetzen. Aufwachsende Gehölze können den Belag sprengen. Daneben behindern sie das Wischen.

Probleme mit unerwünschten Pflanzen sind nur bei Hochleistungsrasen wirklich ein Thema (z.B. Golf, Liga-Fussball), nicht aber bei normalem Spiel- oder Sportrasen. In Schwimmbädern kann starker Bewuchs mit Weissklee gelegentlich zu Problemen mit häufigem Auftreten von Bienen führen.
Unerwünschter oder problematischer Bewuchs im Rasen kann viele Ursachen haben, z.B. fehlerhafte Ausführung, Ansaat ungeeigneter Grassorten, unzeitiges Bespielen, unsachgemässe Pflege sowie auch zu hohe Düngergaben. Bei optimaler Anlage und Pflege kann problematischer Bewuchs kaum Fuss fassen. Eine allfällige Bekämpfung ist auch in diesem Bereich schwierig, wenn sich Problempflanzen bereits etabliert haben.
 
Vorbeugung und Bekämpfung von Problempflanzen

Die Früherkennung von Problempflanzen ist wichtig, weil die Entfernung im Jungstadium der Pflanze leicht möglich ist und dadurch mit wenig Aufwand Schäden vermieden werden können. Regelmässiger vorbeugender Unterhalt ist ein wirksames Mittel zur Verhinderung der Etablierung von Problempflanzen auf Unterhaltsflächen.

Praxishilfe für Unterhaltsdienste 
Teil 2 "Pflegeanleitung, Problempflanzen" der Praxishilfe dient der Kenntnis der problematischen Arten auf Verkehrsflächen, in Grünanlagen und Rasen und gibt Hinweise zur spezifischen und standortgerechten Bekämpfung ohne Herbizideinsatz.

Verwendungseinschränkungen für den Einsatz von Herbiziden
Die Anwendung von Herbiziden ist gemäss Anhang 2.5 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) verboten auf
Dächern und Terrassen 
Lagerplätzen 
und an Strassen, Wegen und Plätzen 
Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und  Gleisanlagen
 
Erlaubt ist nur die Einzelstockbehandlung von Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen sowie auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können.
 
Hinweis zur Einzelstockbehandlung
Unter der Einzelstockbehandlung versteht man die gezielte chemische Behandlung einzelner Problempflanzen oder Unkrautnester: 
Für einzelne Unkrautnester eignet sich die Blattaplikation (Rückenspritze oder Handspritzgerät). 
Strunkbehandlung gegen Stockausschläge bei verholzenden Pflanzen: 
anstreichen der Schnittstelle mit Garlon 120 unverdünnt 
Stängel-Injektion: Garlon 120 unverdünnt anwenden 
Die Strunkbehandlung oder Stängelinjektion verursacht keinen Abtrift. 
 
Weiter dürfen Pflanzenschutzmitteln generell nicht verwendet werden
in eidgenössischen und kantonalen Naturschutzgebieten 
in Riedgebieten und Mooren 
in Hecken und Feldgehölzen inkl. 3 Meter-Schutzstreifen entlang von Hecken und Feldgehölzen 
im Wald inkl. 3 Meter-Schutzstreifen entlang der Bestockung 
in oberirdischen Gewässern inkl. 3 Meter-Schutzstreifen entlang von oberirdischen Gewässern 
in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen 
auf und an Gleisanlagen in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen
 
Spezialfall Neophyten  

Weitere Informationen zu Neobiota und speziell Neophyten finden Sie auf unserer Neobiota-Seite.

Schwarze Liste

Die "Schwarze Liste" der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen ist eine Liste der invasiven Neophyten der Schweiz, welche in den Bereichen Biodiversität, Gesundheit und/oder Ökonomie Schäden verursachen. Vorkommen und Ausbreitung dieser Pflanzenarten müssen verhindert werden.

Die behördliche Kontrolle von invasiven Neophyten ist in der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung FrSV, SR 814.911) geregelt. Zuständig im Kanton Basel-Landschaft ist das Sicherheitsinspektorat.

Weitere Informationen  
Invasive Organismen (Information des Bundesamtes für Umwelt, BAFU)  
Japanischer Staudenknöterich (Hrsg. Baudirektion Zürich)  
Ambrosia erkennen (Hrsg. Bundesamt für Landwirtschaft)
 
Publikationen  
Gebietsfremde Arten in der Schweiz (BAFU 2006)  
Praxishilfe Neophyten: Problempflanzen erkennen und richtig handeln
Hrsg. Baudirektion Zürich (Sektion Biosicherheit), März 2010
Bestellung (Kosten Fr. 35.--): Tel. 043 259 32 62,
E-Mail [email protected]

Kontakt
Amt für Umweltschutz und Energie
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