Problempflanzen

Als "Problempflanzen" werden Pflanzenarten bezeichnet, die als Begleitvegetation im Nichtkulturland des Siedlungsraums relativ häufig auftreten und unter bestimmten Bedingungen beim Unterhalt Probleme verursachen können.
Ohne Gegenmassnahmen können solche Pflanzen neben der Beeinträchtigung des Unterhalts je nach Auftreten spezifische Probleme verursachen wie:
-
Sichtbehinderung im Strassenraum;
- Belagsschäden, Aufwerfungen;
- Beeinträchtigung der Funktion von Wassersteinen;
- Versamung in die Umgebung;
- Eindringen in Gärten und Kulturland;
- Verdrängung standortheimischer Pflanzen;
- Behinderung des Wachstums erwünschter Gräser auf Rasenflächen;
Gesundheitliche Beeinträchtigungen via Hautkontakt oder Atemwege
(z.B. Verbrennungen, Auslösung von Allergien).
Problempflanzen auf Verkehrsflächen
(Strassenrand, Wege und Plätze sowie Böschungen entlang von Verkehrswegen)
Verholzende Arten können ohne Gegenmassnahmen zu Problemen beim Unterhalt führen, wenn sie sich in Ritzen festsetzen. Aufwachsende Gehölze können den Belag sprengen. Daneben behindern sie das Wischen.
Vorbeugung und Bekämpfung von Problempflanzen
Die Früherkennung von Problempflanzen ist wichtig, weil die Entfernung im Jungstadium der Pflanze leicht möglich ist und dadurch mit wenig Aufwand Schäden vermieden werden können. Regelmässiger vorbeugender Unterhalt ist ein wirksames Mittel zur Verhinderung der Etablierung von Problempflanzen auf Unterhaltsflächen.
Praxishilfe für Unterhaltsdienste
Teil 2 "Pflegeanleitung, Problempflanzen" der Praxishilfe dient der Kenntnis der problematischen Arten auf Verkehrsflächen, in Grünanlagen und Rasen und gibt Hinweise zur spezifischen und standortgerechten Bekämpfung ohne Herbizideinsatz.
Die Anwendung von Herbiziden ist gemäss Anhang 2.5 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) verboten auf :
Dächern und Terrassen
Lagerplätzen
und an Strassen, Wegen und Plätzen
Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen
Erlaubt ist nur die Einzelstockbehandlung von Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen sowie auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können.
Hinweis zur Einzelstockbehandlung
Unter der Einzelstockbehandlung versteht man die gezielte chemische Behandlung einzelner Problempflanzen oder Unkrautnester:
Für einzelne Unkrautnester eignet sich die Blattaplikation (Rückenspritze oder Handspritzgerät).
Strunkbehandlung gegen Stockausschläge bei verholzenden Pflanzen:
anstreichen der Schnittstelle mit Garlon 120 unverdünnt
Stängel-Injektion: Garlon 120 unverdünnt anwenden
Die Strunkbehandlung oder Stängelinjektion verursacht keinen Abtrift.
Weiter dürfen Pflanzenschutzmitteln generell nicht verwendet werden :
in eidgenössischen und kantonalen Naturschutzgebieten
in Riedgebieten und Mooren
in Hecken und Feldgehölzen inkl. 3 Meter-Schutzstreifen entlang von Hecken und Feldgehölzen
im Wald inkl. 3 Meter-Schutzstreifen entlang der Bestockung
in oberirdischen Gewässern inkl. 3 Meter-Schutzstreifen entlang von oberirdischen Gewässern
in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen
auf und an Gleisanlagen in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen
Spezialfall Neophyten
Weitere Informationen zu Neobiota und speziell Neophyten finden Sie auf unserer Neobiota-Seite.
Die "Schwarze Liste" der Schweizerischen Kommission für die Erhaltung von Wildpflanzen ist eine Liste der invasiven Neophyten der Schweiz, welche in den Bereichen Biodiversität, Gesundheit und/oder Ökonomie Schäden verursachen. Vorkommen und Ausbreitung dieser Pflanzenarten müssen verhindert werden.
Die behördliche Kontrolle von invasiven Neophyten ist in der Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung FrSV, SR 814.911) geregelt. Zuständig im Kanton Basel-Landschaft ist das Sicherheitsinspektorat.
Weitere Informationen
Invasive Organismen (Information des Bundesamtes für Umwelt, BAFU)
Japanischer Staudenknöterich (Hrsg. Baudirektion Zürich)
Ambrosia erkennen (Hrsg. Bundesamt für Landwirtschaft)
Publikationen
Gebietsfremde Arten in der Schweiz (BAFU 2006)
Praxishilfe Neophyten: Problempflanzen erkennen und richtig handeln
Hrsg. Baudirektion Zürich (Sektion Biosicherheit), März 2010
Bestellung (Kosten Fr. 35.--): Tel. 043 259 32 62,
E-Mail [email protected]