Fachleute
Bei der Anwendung von Unkrautvertilgern am Strassenrand, auf Wegen, Plätzen oder Dächern besteht die Gefahr, dass umweltschädliche Stoffe ins Grundwasser versickern oder mit dem Regen abfliessen können. Wegen der fehlenden Humusschicht in diesen Bereichen kann der Boden chemische Stoffe kaum zurückhalten oder abbauen. Der Gesetzgeber hat die Verwendung von Herbiziden deshalb hier restriktiv geregelt. Fliessgewässer und Grundwasser sind besonders sensible Schutzgüter und dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Herbizide oder Unkrautvertilgungsmittel sind chemische Produkte, welche die Umwelt gefährden können. Die Anwendung von Herbiziden ist daher in Anhang 2.5 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, SR 814.81) geregelt. In den nachstehend genannten Bereichen ist der Herbizideinsatz generell verboten:
auf Dächern und Terrassen |
auf Lagerplätzen |
auf und an Strassen, Wegen und Plätzen |
auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen
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Erlaubt ist nur die Einzelstockbehandlung von Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen sowie auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässiges Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können.
Für einzelne Unkrautnester eignet sich die Blattaplikation (Rückenspritze oder Handspritzgerät). |
Strunkbehandlung gegen Stockausschläge bei verholzenden Pflanzen: anstreichen der Schnittstelle mit Garlon 120 unverdünnt |
Stängel-Injektion: Garlon 120 unverdünnt anwenden |
in Gebieten, die gestützt auf eidgenössisches oder kantonales Recht unter Naturschutz stehen, soweit die dazugehörigen Vorschriften nichts anderes bestimmen |
in Riedgebieten und Mooren |
in Hecken und Feldgehölzen sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von Hecken und Feldgehölzen |
im Wald sowie in einem Streifen von drei Metern Breite entlang der Bestockung |
in oberirdischen Gewässern und in einem Streifen von drei Metern Breite entlang von oberirdischen Gewässern |
in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen (Art. 29 Abs. 2 der Gewässerschutzverordnung vom 28. Okt. 1998; GSchV) |
auf und an Gleisanlagen in der Zone S2 von Grundwasserschutzzonen |
Herbizidverbot - Fachinformation für Gärtnerinnen und Gärtner
BL-Merkblatt Naturnahe Gärten attraktiv gestalten
Alternativen zum Herbizideinsatz
Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass mit einer Kombination von verschiedenen Methoden und Massnahmen innerhalb eines vorgegebenen Pflegekonzepts gute Erfolge erzielt werden. Hierzu gehören:
eine vorausschauende Unterhaltsplanung als Grundlage |
präventive Massnahmen und die Anwendung verschiedener Methoden zur direkten Bekämpfung |
definierte Toleranz gegenüber unproblematischem Spontanbewuchs |
die Kenntnis der wichtigsten Problempflanzen |
Bei bewusst naturnaher Gestaltung steht nicht die Bekämpfung, sondern die Förderung einheimischer Wildpflanzen im Vordergrund. Naturnah gestaltet, erfüllen Plätze und Grünstreifen wichtige ökologische Ausgleichsfunktionen. Auf einer Blumenwiese findet man bis zu 50 und mehr Wildpflanzenarten. Ruderalflächen können farblich sehr schön gestaltet werden und sind dankbar, weil die Ruderalflora lange blüht.
Naturnah gestaltete Flächen sind im Unterhalt - sozusagen als Nebeneffekt - meist auch weniger arbeitsintensiv. Für viele unterhaltsintensive Flächen bieten sich Möglichkeiten der Umgestaltung, z.B. der Ersatz von Hartbelägen durch Kies oder Mergel, oder Grünflächen mit standortgerechter Bepflanzung anstelle der pflegeintensiven Rabatten. Gestalterischer Spielraum kann dort genutzt werden, wo leicht Konflikte mit dem Bewuchs entstehen, z. B. auf Plätzen: als Schotterrasen oder mit Rasengittersteinen gestaltet, stört aufkommender Pflanzenbewuchs nicht und kann bei Bedarf problemlos kurzgehalten werden.
Akzeptanz durch gute Kommunikation
Die Unterhaltsdienste befinden sich im Spannungsfeld zwischen begrenzten Ressourcen einerseits und den Ansprüchen von Gemeinde und Öffentlichkeit an einen hohen Pflegestandard andererseits. Mit der gezielten Förderung naturnaher Unterhaltslösungen sowie mehr Toleranz von Spontanbewuchs wäre hier ein Lösungsansatz vorhanden.
Praxishilfe Umweltverträgiche Vegetationskontrolle
Informationen für Private